Augsburger Allgemeine (Land West)
Wenn Bürger entscheiden
● Bürgerentscheid Kommt es zum Entscheid, dann dürfen alle Bürger einer Gemeinde abstimmen. Das Er gebnis des Bürgerentscheids bei notwendigem Quorum hat die Gültig keit eines Gemeinderatsbeschlusses und ist ein Jahr bindend. Die Frage, um die es geht, lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Bonstetten ihre dienstlichen Räume – Sitzungssaal des Gemeinderates, Sekretariat, Bürgermeisterbüro, Ge meindearchiv – im bestehenden Rat haus in der Bahnhofstraße 4 beibe hält und den Plan für einen Rathaus neubau in einem in der Ortsmitte angedachten Mehrzweckgebäude nicht weiterverfolgt?“● Ratsbegehren Wenn die Mehrheit im Gemeinderat den Bürger ent scheiden lassen will, kann sie generell ein Ratsbegehren beschließen. All gemein kann der Gemeinderat einen Alternativvorschlag zu einem Bür gerbegehren den Bürgern zur Entschei dung vorlegen. Die Frage, um die es jetzt im Bonstetter Ratsbegehren geht, lautet: „Sind Sie dafür, dass die Planung mit bereits zugesagtem Fördergeld für ein neues barrierefreies und auch ener getisch zukunftsorientiertes Mehr zweckgebäude mit Rathaus, Feuerwe her und Musikverein in der Ortsmitte aufgenommen wird?“● Stichentscheid Im Fall von Bon stetten könnte es am 24. September zu einer Pattsituation kommen: Die Bürger dürfen sich bei beiden Ab stimmungen mit jeweils einer Stimme für Ja oder Nein entscheiden. Theo retisch könnten beide Anliegen eine Mehrheit bekommen. Weil sie in haltlich aber gegenläufig sind, muss dann eine Stichfrage entscheiden. Diese könnte so aussehen: „Für den Fall, dass beide vorstehenden Fragen mehrheitlich mit Ja beant wortet werden: Welche Entscheidung soll dann gelten?“Mit einer Stimme müssen die Bürger dann entweder das Ratsbegehren oder das Bürgerbe gehren ankreuzen. Es gilt dann laut Landratsamt diejenige Entscheidung, für die sich im Stich entscheid die Mehrheit der abgegebe nen gültigen Stimmen ausspricht. (güs/mcz)