Augsburger Allgemeine (Land West)

Vergewalti­ger wird schnell rückfällig

Justiz Nur zwei Wochen, nachdem er wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden war, soll sich ein 18-Jähriger aus Augsburg an einem 15-jährigen Mädchen vergangen haben. Welche Strafe ihm jetzt droht

- VON JAN KANDZORA

Ein 18-Jähriger aus Augsburg ist vom Augsburger Amtsgerich­t zu einer Jugendstra­fe von vier Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah zwei sexuelle Übergriffe in der Nacht von dem 1. auf den 2. Januar dieses Jahres als erwiesen an. Damals hatte ein 15-jähriges Mädchen bei dem Mann in der Wohnung seiner Mutter übernachte­t und mit ihm in einem Bett geschlafen. Zwei Mal soll der 18-Jährige in dieser Nacht Geschlecht­sverkehr mit dem Mädchen erzwungen haben – und dabei davon ausgegange­n sein, dass die 15-Jährige schläft.

Juristisch stellt dies jeweils eine versuchte Vergewalti­gung dar, da der 18-Jährige laut Anklage dachte, dass das Opfer nicht wach und daher nicht in der Lage war, einen „entgegenst­ehenden Willen“zu äußern. Auch soll der Mann bei den Übergriffe­n jeweils so vorgegange­n sein, dass er die 15-Jährige dabei nach seiner Vorstellun­g nicht aufweckte. Tatsächlic­h war das Mädchen allerdings wach geworden, soll sich aber aus Angst vor körperlich­en Angriffen des Angeklagte­n schlafend gestellt haben. Auch, da es wusste, dass dieser bereits wegen des Vorwurfs der Vergewalti­gung in Untersuchu­ngshaft gesessen hatte.

Vorgeschic­hte spielte sich laut Anklage so ab: Täter und Opfer kannten sich seit Jahren, erst vor den Sommerferi­en des Jahres 2016 nahmen sie aber wieder Kontakt zueinander auf. In dieser Phase hatten sie auch einmal einvernehm­lichen Sex. Danach sagte die Teenagerin dem 18-Jährigen, dass sie nicht mehr mit ihm schlafen wolle und lediglich an einer Freundscha­ft interessie­rt sei. Am 1. Januar dieses Jahres wiederholt­e sie die Aussage.

Brisant für den Angeklagte­n: Erst am 19. Dezember 2016 war er nach Auskunft des Amtsgerich­tes zu eiDie ner Jugendstra­fe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden, und zwar unter anderem wegen Vergewalti­gung.

Die Zeit von September 2016 bis zum ersten Urteil im Dezember hatte er daher bereits in Untersuchu­ngshaft verbracht. Seit Februar befindet er sich aufgrund des nun verhandelt­en Vorfalls, der sich nur zwei Wochen nach der ersten Verurteilu­ng abspielte, erneut in U-Haft.

In dem jetzigen Prozess ging es jedoch nicht allein um den Vorwurf der versuchten Vergewalti­gung. Als die Ermittler im Februar dieses Jahres die Wohnung des 18-Jährigen durchsucht­en, stießen sie dort auf einen Laptop, auf dem sie diverse Bilddateie­n mit kinder- und jugendporn­ografische­n Inhalten fanden. Angeklagt war der 18-jährige Augsburger daher unter anderem auch wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderporn­ografische­r und jugendporn­ografische­r Schriften.

Im Prozess stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab. Sein Anwalt Werner Kränzlein plädierte auf Freispruch. Das Jugendschö­ffengerich­t unter Vorsitz von Richterin Angela Reuber glaubte dem 18-Jährigen nicht und verurteilt­e ihn unter anderem wegen versuchter Vergewalti­gung und den Bilddateie­n zu insgesamt vier Jahren Haft, wobei es das Urteil aus dem Dezember 2016 mit einbezog. Rechtskräf­tig ist das Urteil nicht, und Strafverte­idiger Kränzlein kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Damit wird der Fall vor dem Landgerich­t noch einmal neu aufgerollt.

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Symbolfoto: Julian Stratensch­ulte, dpa Ein 18 Jähriger aus Augsburg hat sich Anfang dieses Jahres offenbar zwei Mal an einem 15 jährigen Mädchen vergangen und wurde dafür nun vom Amtsgerich­t verurteilt.

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