Augsburger Allgemeine (Land West)
Wie geht es mit den Marktsonntagen weiter?
Handel In der Augsburger Innenstadt dürfen keine verkaufsoffenen Sonntage wie bisher veranstaltet werden. Während viele Fragen dazu noch offen bleiben, ist zumindest die Zukunft des Turamichele-Festes schon klar
Die Stadt hatte gewusst, dass eine Klage drohen könnte. „Mehrere obergerichtliche Entscheidungen“machten „mit Blick auf den Umgriff der Geschäfte“, die an den verkaufsoffenen Sonntagen geöffnet haben dürfen, „strengere Grenzziehungen notwendig“, hieß es in einem Informationsblatt des Ordnungsreferates vom September 2015. Die Verwaltung der Stadt sei daher gefordert, „ermessensfehlerfrei“einen Bereich abzustecken.
2016 beschloss der Stadtrat zwei neue Verordnungen zu verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich des Turamichele-Festes und des Europatages bis zum Jahr 2021. Fehlerfrei, das weiß man heute, waren sie nicht. Die „Allianz für den freien Sonntag“, hinter der die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung KAB stehen, ging juristisch gegen Ladenöffnungen an den beiden Tagen vor und errang im Mai vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einen Erfolg. Nicht betroffen sind die Marktsonntage in Lechhausen und Oberhausen.
In den seit Freitag bekannten Urteilsgründen zu den verkaufsoffenen Sonntagen in der Innenstadt heißt es, es fehlten etwa Prognosen, wie viele Besucher Europatag und Turamichele-Fest tatsächlich anziehen. Schließlich müssen Ladenöffnungen an Sonntagen in „engem räumlichen Bezug“zu Veranstaltung stehen, die für diesen Tag „prägend“ist. Die Feste sollen für sich genommen mehr Besucher anlocken als die verkaufsoffenen Sonntage. Das Gericht erkannte jedoch in keiner der beiden Veranstaltungen „die erforderliche prägende Wirkung für das Geschehen im öffentlichen Raum“.
Wenig überraschend, dass die Reaktionen auf die konkreten Urteilsgründe höchst unterschiedlich ausfallen. Heinz Stinglwagner vom Verein City Initiative Augsburg (CIA), der die Marksonntage veranstaltet, hatte sich bereits im Mai enttäuscht vom Urteil gezeigt. Jetzt sagt er, für dieses Jahr sei „das The- ma wohl rum“. Soll heißen: äußerst unwahrscheinlich, dass die Stadt heuer noch einen neuen Beschluss für verkaufsoffene Sonntage fasst.
In einer ersten Reaktion im Mai hatte Stinglwagner noch nicht sagen können, ob das Turamichele-Fest, das die CIA mit der Stadt organisiert, ohne den verkaufsoffenen Sonntag wie bisher stattfinden könne. Nun sagt er, das dreitägige Fest werde wie gewohnt ablaufen. Ekkehard Schmölz vom Stadtmarketing sagt, man wolle das Bühnenprogramm „deutlich aufwerten“. Beide, Stinglwagner und Schmölz, sehen die Notwendigkeit, zunächst einmal Gespräche mit den Gewerbetreibenden zu führen, um auszuloten, wie es nun weitergehen könne.
Erwin Helmer, Diözesanpräses der KAB, freut sich hingegen über „mehr Sonntagsschutz“. Das Urteil bestätige die Arbeitnehmerbewegung „in allem, was wir im Vorfeld gesagt haben“. Die Ladenöffnungen könnten „nicht die halbe Stadt umfassen“und müssten dem eigentlichen Fest untergeordnet sein. Ob die „Allianz für den freien Sonntag“im Falle neuer und abgeänderter Verordnungen erneut klagen würde, lässt Helmer offen. Es bleibe auch abzuwarten, wie die Stadt Augsburg nun weiter agiere. Eine Frage, die von der Stadtverwaltung selbst noch nicht beantwortet werden kann. Theoretisch wäre es auch möglich, dass die Stadt gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt. Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof eine Revision nicht zugelassen, die Stadt könnte aber beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die „Nichtzulassung der Revision“einlegen. Wie weiter verfahren wird, werde derzeit von den Juristen der Stadt geprüft, teilt Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) mit.
Auch er betont, dass man sich mit Blick auf die Zukunft „in Ruhe zusammensetzen“und Gespräche mit den Händlern führen müsse. Auch dahingehend, ob es vielleicht auch andere Aktionen gibt, um den Einzelhandel in der Stadt zu stärken. Diese Gespräche würden aber vom Wirtschaftsreferat geführt.