Augsburger Allgemeine (Land West)
Der Vater machte einen verhängnisvollen Fehler
den Flieger nach Kathmandu gesetzt wurde. 7000 Kilometer von Duisburg entfernt. Das Zeugnis musste Bivsi nachgeschickt werden.
Bivsi und ihre Eltern waren rechtmäßig abgeschoben worden. Ihr Vater hatte nach der Flucht aus dem Bürgerkriegsland Nepal vor 20 Jahren einen Fehler gemacht: Aus Angst vor späterer politischer Verfolgung hatte er bei den deutschen Behörden einen falschen Namen angegeben. „Mein einziger Fehler“, sagte er einmal. Er habe ansonsten in Deutschland immer Vollzeit gearbeitet und Steuern gezahlt. Aber in allen Instanzen wurde die Abschiebung der Familie als rechtmäßig eingestuft. „Man hielt sich an die Rechtslage“, sagt die Elternvertreterin Eva Selic. „Aber gefühlt war es in jedem Fall falsch.“
Bivsi und ihre Eltern hatten Glück, das hört man von vielen Unterstützern. Nur selten wird eine erfolgte Abschiebung rückgängig gemacht. Mit einem Schüleraustausch-Visum durfte Bivsi jetzt zurückkehren. Ihre Eltern dürfen sie aus humanitären Gründen begleiten. Nach dem Abitur kann sie einen Folgeantrag stellen, sollte sie eine Berufsausbildung machen oder studieren wollen. Ihre alte Wohnung in Duisburg hat der Vermieter freigehalten. Dorothea Hülsmeier, dpa