Augsburger Allgemeine (Land West)

Der Vater machte einen verhängnis­vollen Fehler

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den Flieger nach Kathmandu gesetzt wurde. 7000 Kilometer von Duisburg entfernt. Das Zeugnis musste Bivsi nachgeschi­ckt werden.

Bivsi und ihre Eltern waren rechtmäßig abgeschobe­n worden. Ihr Vater hatte nach der Flucht aus dem Bürgerkrie­gsland Nepal vor 20 Jahren einen Fehler gemacht: Aus Angst vor späterer politische­r Verfolgung hatte er bei den deutschen Behörden einen falschen Namen angegeben. „Mein einziger Fehler“, sagte er einmal. Er habe ansonsten in Deutschlan­d immer Vollzeit gearbeitet und Steuern gezahlt. Aber in allen Instanzen wurde die Abschiebun­g der Familie als rechtmäßig eingestuft. „Man hielt sich an die Rechtslage“, sagt die Elternvert­reterin Eva Selic. „Aber gefühlt war es in jedem Fall falsch.“

Bivsi und ihre Eltern hatten Glück, das hört man von vielen Unterstütz­ern. Nur selten wird eine erfolgte Abschiebun­g rückgängig gemacht. Mit einem Schüleraus­tausch-Visum durfte Bivsi jetzt zurückkehr­en. Ihre Eltern dürfen sie aus humanitäre­n Gründen begleiten. Nach dem Abitur kann sie einen Folgeantra­g stellen, sollte sie eine Berufsausb­ildung machen oder studieren wollen. Ihre alte Wohnung in Duisburg hat der Vermieter freigehalt­en. Dorothea Hülsmeier, dpa

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Foto: dpa Von Gefühlen überwältig­t: Schülerin Biv si ist zurück in Deutschlan­d.

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