Augsburger Allgemeine (Land West)

Auskunftsp­flicht

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● Öffentlich­e Angaben Die Mitglie der des Bundestags müssen offen legen, wie viel Geld sie dazuverdie nen – allerdings nicht auf den Cent genau. Sie geben monatliche und einmalige Einkünfte in zehn Stufen an. Die exakte Höhe der Nebenein künfte lässt sich so nicht ermitteln. ● Stufen Die niedrigste Stufe 1 reicht von 1000 bis 3500 Euro, die höchste Stufe 10 gilt für Einkünfte von mehr als 250 000 Euro. Ein künfte unter 1000 Euro müssen nicht angegeben werden. ● Dazuverdie­ner Seit 2013 gaben 178 der 655 Parlamenta­rier der Organisati­on Abgeordnet­enwatch zu folge Zusatzverd­ienste von 1000 Euro und mehr an. (mase, afp)

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