Augsburger Allgemeine (Land West)

Auch Europa ist mit im Spiel

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der Kanzlei FPS. Der Bund bestimmt, dass die Länder für Umsetzung und Kontrolle über Messungen zuständig sind. „Einige Länder wiederum geben diese Umsetzung weiter an die Kommunen, die etwa einzelne Umweltzone­n einrichten können.“Aktuell laufen zwei Vertragsve­rletzungsv­erfahren wegen Überschrei­tung von Schadstoff­Grenzwerte­n gegen Deutschlan­d. Es geht um Feinstaub und Stickoxide. Sie können bis zu einer Klage der EU-Kommission vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) und Geldstrafe­n führen. ●

2. Politik will Verbote verhindern, aber Gerichte urteilen unabhängig

Bundesumwe­ltminister­in Barbara Hendricks (SPD) betont: „Wir werden alles Mögliche tun, um Fahrverbot­e zu vermeiden. Ob das gelingt, wird aber von der Umsetzung der weiterführ­enden Maßnahmen abhängen.“Sie glaubt, dass es am Ende nicht bei reinen Updates der Abgas-Software bleiben kann. Bayerns Ministerpr­äsident Horst Seehofer (CSU) meinte nach dem Gipfel: „Wir haben jetzt bessere Argumente gegenüber den Verwaltung­srichtern.“Entscheide­nd ist, ob nach den Updates bei nachgerüst­eten Wagen dann wirklich die versproche­nen 25 bis 30 Prozent weniger NOx-Ausstoß gelingen. Einige Experten bezweifeln das.

Die EU pocht auf genauen Messungen des Schadstoff­ausstoßes. Dazu sollten bereits neue Verfahren angewandt werden, die ab September schrittwei­se kommen und Testläufe auch auf der Straße statt nur im Labor vorsehen (RDE). Deutsche Behörden sollten dies sicherstel­len. ●

3. Fahrverbot­e, Umwelt Plaketten und die Zuständigk­eit Bund/Länder

Das Stuttgarte­r Verwaltung­sgericht deutete an, dass es Verbote für unausweich­lich hält. Sollten Autofahrer, das Land Baden-Württember­g oder Hersteller dagegen vorgehen, wäre ein direkter Gang zum Bundesverw­altungsger­icht unklug, mahnt der Verfassung­srechtler Christofer Lenz. Denn zunächst könnte das Urteil nochmals in Mannheim am Verwaltung­sgerichtsh­of aufgerollt werden. In einer Analyse für den Arbeitgebe­rverband Südwestmet­all erklärt er: Die Rechtslage erlaube es gar nicht, Autos mit grüner Plakette aus Umweltzone­n zu verbannen.

Kümmel hält die Ansicht, es dürfe allein wegen fehlender Bundesrege­ln keine Fahrverbot­e im Land geben, für zu einfach. „Die Begründung heißt dann: Wir können keine Fahrverbot­e verhängen, weil es noch kein passendes Schild dafür gibt.“Falls die Frage eines Tages vor den Europäisch­en Gerichtsho­f kommt, dürfte dieses Argument nicht zu halten sein. „Und auch nicht, falls der Bund später doch eine blaue Plakette bereitstel­len würde.“Hendricks scheiterte damit bislang.

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