Augsburger Allgemeine (Land West)
Auch Europa ist mit im Spiel
der Kanzlei FPS. Der Bund bestimmt, dass die Länder für Umsetzung und Kontrolle über Messungen zuständig sind. „Einige Länder wiederum geben diese Umsetzung weiter an die Kommunen, die etwa einzelne Umweltzonen einrichten können.“Aktuell laufen zwei Vertragsverletzungsverfahren wegen Überschreitung von SchadstoffGrenzwerten gegen Deutschland. Es geht um Feinstaub und Stickoxide. Sie können bis zu einer Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Geldstrafen führen. ●
2. Politik will Verbote verhindern, aber Gerichte urteilen unabhängig
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) betont: „Wir werden alles Mögliche tun, um Fahrverbote zu vermeiden. Ob das gelingt, wird aber von der Umsetzung der weiterführenden Maßnahmen abhängen.“Sie glaubt, dass es am Ende nicht bei reinen Updates der Abgas-Software bleiben kann. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) meinte nach dem Gipfel: „Wir haben jetzt bessere Argumente gegenüber den Verwaltungsrichtern.“Entscheidend ist, ob nach den Updates bei nachgerüsteten Wagen dann wirklich die versprochenen 25 bis 30 Prozent weniger NOx-Ausstoß gelingen. Einige Experten bezweifeln das.
Die EU pocht auf genauen Messungen des Schadstoffausstoßes. Dazu sollten bereits neue Verfahren angewandt werden, die ab September schrittweise kommen und Testläufe auch auf der Straße statt nur im Labor vorsehen (RDE). Deutsche Behörden sollten dies sicherstellen. ●
3. Fahrverbote, Umwelt Plaketten und die Zuständigkeit Bund/Länder
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht deutete an, dass es Verbote für unausweichlich hält. Sollten Autofahrer, das Land Baden-Württemberg oder Hersteller dagegen vorgehen, wäre ein direkter Gang zum Bundesverwaltungsgericht unklug, mahnt der Verfassungsrechtler Christofer Lenz. Denn zunächst könnte das Urteil nochmals in Mannheim am Verwaltungsgerichtshof aufgerollt werden. In einer Analyse für den Arbeitgeberverband Südwestmetall erklärt er: Die Rechtslage erlaube es gar nicht, Autos mit grüner Plakette aus Umweltzonen zu verbannen.
Kümmel hält die Ansicht, es dürfe allein wegen fehlender Bundesregeln keine Fahrverbote im Land geben, für zu einfach. „Die Begründung heißt dann: Wir können keine Fahrverbote verhängen, weil es noch kein passendes Schild dafür gibt.“Falls die Frage eines Tages vor den Europäischen Gerichtshof kommt, dürfte dieses Argument nicht zu halten sein. „Und auch nicht, falls der Bund später doch eine blaue Plakette bereitstellen würde.“Hendricks scheiterte damit bislang.