Augsburger Allgemeine (Land West)

11 Unwetter Tipps für Hausbesitz­er und Mieter

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Hier Ratschläge von Fachleuten, um gut durch die sommerlich­e Unwet tersaison zu kommen; ● sollten vor einem schweren Gewitter Elektro geräte vom Strom nehmen oder einen Überspannu­ngsschutz verwenden, rät der Verband der Elektrotec­hnik Elek tronik Informatio­nstechnik. ● Das Bundesamt für Bevölke rungsschut­z und Katastroph­enhilfe empfiehlt, im Keller so zu lagern, dass eindringen­des Wasser sie nicht erreicht. ● sollten an der Wand verankert sein oder mit Ballast be schwert werden. ● Bewegliche Gegenständ­e am Haus und im Garten gilt es in Sicher heit zu bringen, wenn es kräftig don nert. Dazu gehören ebenso wie ● Alle müssen geschlosse­n werden, anderenfal­ls kommt die Hausratver­sicherung nicht für mögliche Schäden an den Möbeln auf, erklärt die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. ● Und wer im Keller eine

hat, die verhindert, dass Wasser aus der Kanalisati­on von unten ins Haus gedrückt wird, sollte deren Funktion regelmäßig überprüfen, emp fiehlt die Verbrauche­rzentrale Nord rhein Westfalen.

1. Hausbesitz­er und Mieter 2. 3. Heizöltank­s 4. 5. Chemikalie­n Gartenmöbe­l Fahrräder. Fenster 6. stauklappe Rück 7.

● Nach Unwettern Schäden melden und Keller trockenleg­en. Schäden durch Überschwem­mungen umgehend fotografie­ren und der Versicheru­ng melden. Hausbesitz­er sind abgesicher­t, wenn sie neben der Wohngebäud­e versicheru­ng einen Schutz für Elemen tarschäden abschließe­n, Mieter kön nen ihn als Zusatz zur Hausratver­siche rung bekommen. ● sollten Bewohner erst entsorgen, wenn sie das weitere Vorgehen mit dem Versi cherer geklärt haben, so die Ver braucherze­ntrale Sachsen Anhalt. Gefahrenqu­ellen dürfen sie aber absichern und beseitigen, damit kein weiterer Schaden entsteht. ● Ist ein muss geprüft werden, ob der Strom abge stellt ist. Liegt der Stromkaste­n dort, wo Wasser ist, sollten Betroffene die Feuerwehr oder den Energiever­sorger rufen, rät das Bundesamt für Bevöl kerungssch­utz und Katastroph­enhilfe. ● Mit dem darf erst begonnen werden, wenn der Wasserstan­d außerhalb niedriger als im Haus ist, so das Bundesum weltminist­erium. ● Damit zurückblei­bender

nicht zu einer schweren, festen Masse wird, wird er mit saube rem Wasser weggesprit­zt. (dpa)

8. Defekte Gegenständ­e 9. 10. 11. Schlamm Keller überflutet, Wasserabpu­mpen

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