Augsburger Allgemeine (Land West)
Er drohte mit einer Bombe auf der Feier des Altkanzlers
Gut drei Jahre nach der Bombendrohung bei einer Geburtstagsfeier von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ist ein 40-jähriger Mann in einem Berufungsprozess zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt befand ihn einer Bedrohung, anders als die erste Instanz aber nicht mehr der Störung des öffentlichen Friedens für schuldig. Die zuvor vom Amtsgericht Königstein verhängte Strafe von einem Jahr Haft wurde auf sechs Monate herab- und zur Bewährung ausgesetzt.