Augsburger Allgemeine (Land West)

Er drohte mit einer Bombe auf der Feier des Altkanzler­s

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Gut drei Jahre nach der Bombendroh­ung bei einer Geburtstag­sfeier von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ist ein 40-jähriger Mann in einem Berufungsp­rozess zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Das Landgerich­t Frankfurt befand ihn einer Bedrohung, anders als die erste Instanz aber nicht mehr der Störung des öffentlich­en Friedens für schuldig. Die zuvor vom Amtsgerich­t Königstein verhängte Strafe von einem Jahr Haft wurde auf sechs Monate herab- und zur Bewährung ausgesetzt.

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