Augsburger Allgemeine (Land West)
4000 Euro zuviel für Erschließung gezahlt
Beiträge Josef Steiner ist sauer auf Gersthofen
Gersthofen
Es ist zwar schon sieben Jahre her. Dennoch hegt Josef Steiner aus Gersthofen immer noch Enttäuschung und Wut gegen die Stadtverwaltung. Grund sind Erschließungsbeiträge, die er bezahlt hat, die aber auch aus nachträglicher Sicht falsch abgerechnet wurden. Nach Angaben der Gersthofer Bürgermeisters Michael Wörle sind aber in dieser Sache eine nachträgliche Korrektur und eine finanzielle Entschädigung nicht mehr möglich.
Der 60-jährige Josef Steiner besitzt eine Doppelhaushälfte an der Griesstraße in Gersthofen. Nach Straßenbauarbeiten in der Griesstraße erging im Juli ein Zahlungsbescheid von der Stadt den er, ohne ihn zu prüfen, beglich. Im Jahr 2014 erhielt er einen weiteren Bescheid wegen Arbeiten an der Rosenstraße. Beide Zahlungen summierten sich auf insgesamt rund 9500 Euro.
„Am letzten Bescheid konnte man erst sehen, dass bei der Abrechnung etwas nicht stimmen kann“, sagt Josef Steiner. Denn für die Griesstraße wurden 30 Euro pro Quadratmeter Grund verlangt, bei der Rosenstraße neu Euro. „Meine hinterliegenden Nachbarn an der Rosenstraße haben ein Drittel bezahlt“, so Steiner weiter. Dabei sei sein Grundstück voll über die Griesstraße erschlossen und liege lediglich an einem Karrenweg, der zur Rosenstraße führt. Das ist ein Weg, über den die Anlieger ihre Garten- abfälle und dergleichen aus den Grundstücken transportieren können, ohne sie durch ihre Häuser tragen zu müssen.
„Es hätte dem Sachbearbeiter damals auffallen müssen, dass es nicht stimmen kann, wenn für die beiden Baumaßnahmen derart unterschiedliche Beiträge verlangt werden“, ist Steiner überzeugt. Er legte Widerspruch ein, biss aber bei der Stadt auf Granit.
Der Grund: Die vierwöchige Einspruchsfrist gegen die Bescheide war abgelaufen, diese also rechtskräftig. „Dabei habe ich ja damals noch gar nicht gewusst, dass die Bescheide grottenfalsch sind.“Seinen Angaben nach hat er somit 4000 Euro zuviel bezahlt. „Selbst mein Nachbar, der die zweite Hälfte unseres Doppelhauses hat, wurde mit 500 Euro weniger zur Kasse gebeten“, sieht er einen weiteren Beweis für eine unsachgemäße Bearbeitung durch die Stadtverwaltung.
„Eine Sachbearbeiterin hat zunächst darauf bestanden, dass mein Grundstück auch von der Rosenstraße mit erschlossen sei, rückte aber in einem zweiten Schreiben wenige Tage wieder davon ab.“Eine bürgerorientierte Verwaltung sehe anders aus, so der 60-Jährige weiter.
Im Stadtrat wurde Steiners Anliegen zur Sprache gebracht. Das Gremium beschloss ohne Gegenstimme, dass die Abrechnung offiziell erledigt sei und somit keine Änderungen mehr möglich. „Wenn der Schaden, der mir entstanden ist, wiedergutgemacht würde, würde doch der Gersthofer Haushalt nicht zusammenbrechen“, äußert er sein Unverständnis.
Zwei Mal brachte Steiner den Fall vor den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags. „Dieser schrieb zwei Mal an die Stadt Gersthofen, dass diese die falschen Beiträge korrigieren und entschädigen solle. „Dies wurde von der Stadt aber abgelehnt.“
Dies hat, wie Bürgermeister Michael Wörle auf Anfrage unserer Zeitung seine Gründe. „Es gibt den einstimmigen Beschluss des Stadtrats über den sich die Verwaltung nicht eigenmächtig hinwegsetzen kann.“Deswegen könne er auch nicht selbst zuviel gezahlte Geld Steiners aus seinen Verfügungsmitteln im Bürgermeisteramt zurückzahlen. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge sei „aus heutiger Sicht nicht korrekt gewesen. Das war damals aber nicht ersichtlich – und tut mir persönlich leid“, so Wörle weiter. „Hätte man damals gewusst, was man heute weiß, hätte man anders entschieden.“Außerdem habe Steiner den Abrechnungsbescheid ja akzeptiert. Wörle zufolge wäre es nicht praktikabel, wenn jeder rechtskräftige Bescheid noch Jahre später angefochten und dann korrigiert werden könnte.
Josef Steiner will dies nicht akzeptieren: „Ich werde bis zum letzten Atemzug um mein Recht kämpfen!“