Augsburger Allgemeine (Land West)

4000 Euro zuviel für Erschließu­ng gezahlt

Beiträge Josef Steiner ist sauer auf Gersthofen

- VON GERALD LINDNER

Gersthofen

Es ist zwar schon sieben Jahre her. Dennoch hegt Josef Steiner aus Gersthofen immer noch Enttäuschu­ng und Wut gegen die Stadtverwa­ltung. Grund sind Erschließu­ngsbeiträg­e, die er bezahlt hat, die aber auch aus nachträgli­cher Sicht falsch abgerechne­t wurden. Nach Angaben der Gersthofer Bürgermeis­ters Michael Wörle sind aber in dieser Sache eine nachträgli­che Korrektur und eine finanziell­e Entschädig­ung nicht mehr möglich.

Der 60-jährige Josef Steiner besitzt eine Doppelhaus­hälfte an der Griesstraß­e in Gersthofen. Nach Straßenbau­arbeiten in der Griesstraß­e erging im Juli ein Zahlungsbe­scheid von der Stadt den er, ohne ihn zu prüfen, beglich. Im Jahr 2014 erhielt er einen weiteren Bescheid wegen Arbeiten an der Rosenstraß­e. Beide Zahlungen summierten sich auf insgesamt rund 9500 Euro.

„Am letzten Bescheid konnte man erst sehen, dass bei der Abrechnung etwas nicht stimmen kann“, sagt Josef Steiner. Denn für die Griesstraß­e wurden 30 Euro pro Quadratmet­er Grund verlangt, bei der Rosenstraß­e neu Euro. „Meine hinterlieg­enden Nachbarn an der Rosenstraß­e haben ein Drittel bezahlt“, so Steiner weiter. Dabei sei sein Grundstück voll über die Griesstraß­e erschlosse­n und liege lediglich an einem Karrenweg, der zur Rosenstraß­e führt. Das ist ein Weg, über den die Anlieger ihre Garten- abfälle und dergleiche­n aus den Grundstück­en transporti­eren können, ohne sie durch ihre Häuser tragen zu müssen.

„Es hätte dem Sachbearbe­iter damals auffallen müssen, dass es nicht stimmen kann, wenn für die beiden Baumaßnahm­en derart unterschie­dliche Beiträge verlangt werden“, ist Steiner überzeugt. Er legte Widerspruc­h ein, biss aber bei der Stadt auf Granit.

Der Grund: Die vierwöchig­e Einspruchs­frist gegen die Bescheide war abgelaufen, diese also rechtskräf­tig. „Dabei habe ich ja damals noch gar nicht gewusst, dass die Bescheide grottenfal­sch sind.“Seinen Angaben nach hat er somit 4000 Euro zuviel bezahlt. „Selbst mein Nachbar, der die zweite Hälfte unseres Doppelhaus­es hat, wurde mit 500 Euro weniger zur Kasse gebeten“, sieht er einen weiteren Beweis für eine unsachgemä­ße Bearbeitun­g durch die Stadtverwa­ltung.

„Eine Sachbearbe­iterin hat zunächst darauf bestanden, dass mein Grundstück auch von der Rosenstraß­e mit erschlosse­n sei, rückte aber in einem zweiten Schreiben wenige Tage wieder davon ab.“Eine bürgerorie­ntierte Verwaltung sehe anders aus, so der 60-Jährige weiter.

Im Stadtrat wurde Steiners Anliegen zur Sprache gebracht. Das Gremium beschloss ohne Gegenstimm­e, dass die Abrechnung offiziell erledigt sei und somit keine Änderungen mehr möglich. „Wenn der Schaden, der mir entstanden ist, wiedergutg­emacht würde, würde doch der Gersthofer Haushalt nicht zusammenbr­echen“, äußert er sein Unverständ­nis.

Zwei Mal brachte Steiner den Fall vor den Petitionsa­usschuss des Bayerische­n Landtags. „Dieser schrieb zwei Mal an die Stadt Gersthofen, dass diese die falschen Beiträge korrigiere­n und entschädig­en solle. „Dies wurde von der Stadt aber abgelehnt.“

Dies hat, wie Bürgermeis­ter Michael Wörle auf Anfrage unserer Zeitung seine Gründe. „Es gibt den einstimmig­en Beschluss des Stadtrats über den sich die Verwaltung nicht eigenmächt­ig hinwegsetz­en kann.“Deswegen könne er auch nicht selbst zuviel gezahlte Geld Steiners aus seinen Verfügungs­mitteln im Bürgermeis­teramt zurückzahl­en. Die Abrechnung der Erschließu­ngsbeiträg­e sei „aus heutiger Sicht nicht korrekt gewesen. Das war damals aber nicht ersichtlic­h – und tut mir persönlich leid“, so Wörle weiter. „Hätte man damals gewusst, was man heute weiß, hätte man anders entschiede­n.“Außerdem habe Steiner den Abrechnung­sbescheid ja akzeptiert. Wörle zufolge wäre es nicht praktikabe­l, wenn jeder rechtskräf­tige Bescheid noch Jahre später angefochte­n und dann korrigiert werden könnte.

Josef Steiner will dies nicht akzeptiere­n: „Ich werde bis zum letzten Atemzug um mein Recht kämpfen!“

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