Augsburger Allgemeine (Land West)
Böses Spiel mit Nacktfotos
Prozess Wie eine anonyme Racheaktion auf Facebook zwei Frauen auf die Anklagebank bringt
Die sozialen Netzwerke im Internet sind eine schöne Sache. Man kann sich mit Freunden über harmlose Dinge austauschen. Aber man kann auch mit einem Menschen, dem man weniger gut gesinnt ist, ein böses Spiel treiben. Dann versteckt man sich am besten hinter einem Pseudonym, einem falschen Namen.
Das kann aber ins Auge gehen, wie ein skurriler Fall beweist, den das Amtsgericht, ganz offensichtlich zur Erleichterung aller Beteiligten, kurz und schmerzlos „beerdigt“hat, wie in der Juristensprache salopp die Einstellung eines Verfahrens „wegen geringer Schuld“gegen Geldauflage genannt wird. Zwei Frauen, nennen wir sie Brigitte, 35, und Carola, 41, sind vor Richterin Birgit Geißenberger zweier Straftatbestände angeklagt, die in der Regel fast ausschließlich Männern zur Last gelegt werden: „Verbreitung von Pornographie“und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“.
„Opfer“eines kuriosen Ringtausches erotischer Fotos ist ein Mann, den wir als Jens bezeichnen. Jens hatte vor einiger Zeit eine Affäre mit Carola, im Herbst 2016 dann aber mit deren Bekannten Brigitte, was ersterer offenbar nicht passt. Carola sinnt auf „Rache“. Jetzt wirds kompliziert: Carola schickt auf Facebook unter Pseudonym eine Freundschaftsanfrage an Jens.
Beigefügt sind Fotos einer nackten Frau. Jens, der nicht weiß, wer hinter der Anfrage steckt, beißt an. Er antwortet postwendend der vermeintlich Unbekannten und fügt zwei Fotos bei, die ihn selbst in höchst erregtem Zustand zeigen. Das Bildmaterial ihres Ex-Freundes, für die Justiz schlichtweg Pornographie, leitet Carola nun an die neue Flamme von Jens weiter, natürlich wieder unter Pseudonym. Brigitte, die wohl ebenfalls annimmt, die Fotos von einer ihr fremden Frau zugeschickt bekommen zu haben, tut etwas, womit Carola nicht gerechnet hat.
Sie schickt die Bilder – aus welchem Motiv auch immer, ist letztlich nicht geklärt – nichts ahnend an ihre Bekannte Carola unter deren echtem Facebookaccount zurück. Womit sie später freilich auch selbst ins Visier der Justiz gerät. Das böse Spiel wird ruchbar, Jens geht zur Polizei. Ehe die Kripo auf die Dateien zugreifen kann, haben alle Beteiligten die Fotos gelöscht. Und Facebook weigert sich, der Polizei Handlangerdienste zu leisten.
Im Prozess nun schweigen die beiden Frauen. Ihre Anwälte Joachim Schwarzenau und Udo Reissner signalisieren dem Gericht, man könne sich eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage vorstellen. Verletzte Eitelkeiten, so ein Anwalt, seien wohl der Hintergrund für diese Dreiecksgeschichte der etwas anderen Art.
Die Staatsanwaltschaft und Richterin Geißenberger folgen diesem Vorschlag, sodass Jens, der als Zeuge bereitsteht, auch nicht aussagen muss. Beide Frauen müssen je 600 Euro Geldauflage an den „Arbeitskreis Frauenhaus“in Augsburg zahlen.
Eine Adresse, die das Gericht mit Bedacht gewählt hat. Birgit Geißenberger: „Damit sie beide daran denken, dass es Frauen gibt, die ganz andere Probleme haben.“