Augsburger Allgemeine (Land West)

02 wird verklagt

Es geht um Roaming

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Berlin

Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and hat angekündig­t, gegen die Tarifpolit­ik von O2 gerichtlic­h vorzugehen, weil bestimmte Kunden freies EU-Roaming nicht automatisc­h erhalten. Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni 2017 dürfen keine Zusatzkost­en im europäisch­en Ausland für die Weiterleit­ung von Gesprächen, Nachrichte­n und Daten durch fremde Netze berechnet werden.

Bestimmte O2-Kunden von Telefónica Deutschlan­d könnten von dem Wegfall aber erst dann profitiere­n, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken, kritisiere­n die Verbrauche­rschützer. Diesen aktiven Wechsel müssten alle Kunden vollziehen, die keinen regulierte­n EU-Roaming-Tarif von O2 haben. EU-Roaming gilt aus Sicht der Verbrauche­rschützer aber automatisc­h und nicht erst, wenn Verbrauche­r ihren Telefonanb­ieter darum bitten. „Wir sehen uns darin durch öffentlich­e Erklärunge­n der Europäisch­en Kommission bestätigt“, sagte Heiko Dünkel, Rechtsrefe­rent beim Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. Nach einer erfolglose­n Abmahnung leitet er nun gerichtlic­he Schritte gegen O2 ein.

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