Augsburger Allgemeine (Land West)
Erkanntes Unrecht muss korrigiert werden
Zum Bericht „4000 Euro zu viel für Er schließung gezahlt“vom 4. August: Unrecht wird nicht deshalb zu Recht, weil der Geschädigte mangels Kontrollmöglichkeit gegen das Unrecht keinen Widerspruch einlegt. Wird Unrecht erkannt, muss es korrigiert werden, damit das Recht wieder zu seinem Recht kommt.
Hannes Schreyvogl,
Diedorf