Augsburger Allgemeine (Land West)

Erkanntes Unrecht muss korrigiert werden

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Zum Bericht „4000 Euro zu viel für Er schließung gezahlt“vom 4. August: Unrecht wird nicht deshalb zu Recht, weil der Geschädigt­e mangels Kontrollmö­glichkeit gegen das Unrecht keinen Widerspruc­h einlegt. Wird Unrecht erkannt, muss es korrigiert werden, damit das Recht wieder zu seinem Recht kommt.

Hannes Schreyvogl,

Diedorf

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