Augsburger Allgemeine (Land West)

Kleine Frau darf Polizistin werden

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Wann ist klein zu klein? Eine 161,5 Zentimeter große Frau jedenfalls weiß jetzt, dass sie wegen ihrer Größe nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlo­ssen werden darf. Das hat das Verwaltung­sgericht Düsseldorf am Dienstag entschiede­n. Die Richter kritisiert­en am Dienstag die per Erlass erfolgte Festsetzun­g von Mindestkör­pergrößen für Männer und Frauen für den Polizeidie­nst. Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Dadurch seien etwa Männer, die nur 1,67 Meter groß, aber ansonsten perfekt für den Polizeidie­nst geeignet sind, vom Verfahren ausgeschlo­ssen. Wie der Vorsitzend­e Richter seine Entscheidu­ng begründet, lesen Sie auf der Seite

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