Augsburger Allgemeine (Land West)
Kleine Frau darf Polizistin werden
Wann ist klein zu klein? Eine 161,5 Zentimeter große Frau jedenfalls weiß jetzt, dass sie wegen ihrer Größe nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlossen werden darf. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden. Die Richter kritisierten am Dienstag die per Erlass erfolgte Festsetzung von Mindestkörpergrößen für Männer und Frauen für den Polizeidienst. Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Dadurch seien etwa Männer, die nur 1,67 Meter groß, aber ansonsten perfekt für den Polizeidienst geeignet sind, vom Verfahren ausgeschlossen. Wie der Vorsitzende Richter seine Entscheidung begründet, lesen Sie auf der Seite