Augsburger Allgemeine (Land West)
Schleuser und Opfer kannten sich gut
Bootsführer, 24, zweieinhalb Jahre. Den dritten einschlägig vorbestraften 34-jährigen Angeklagten, der sich um Geldtransfers kümmerte, verurteilte das Gericht unter Einbeziehung der früheren Strafe zu zwei Jahren auf Bewährung. Staatsanwältin Jennifer Pöschl hatte doppelt bis dreimal so hohe Strafen verlangt. Sie will nun Rechtsmittel prüfen. Pöschl sah die Angeklagten als Teil des kriminellen Schleppersystems.
Die Anwälte äußerten sich zufrieden: Das Gericht habe sich tiefgründig mit dem Fall befasst und vernünftig geurteilt, sagte Anwalt Jamil Azem. Die Strafkammer rückte die persönliche Situation der Angeklagten in den Blick. Es sei den Männern, die palästinensische Wurzeln haben und aus dem syrischen Aleppo stammen, um die eigene Flucht und die von Angehörigen gegangen. „Ziel war letztlich, den Gefahren zu entkommen und nach Deutschland zu gelangen“, sagte Richter Erich Fuchs. Überlebende sahen die Schuld nicht bei ihnen, sondern bei dem Frachter, der das Boot stundenlang mitgeschleift hatte. Schleuser und Geschleuste stammten aus demselben Lager, wuchsen teils zusammen auf. Für die anderen waren die Angeklagten Helfer – nicht Kriminelle.