Augsburger Allgemeine (Land West)

Schleuser und Opfer kannten sich gut

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Bootsführe­r, 24, zweieinhal­b Jahre. Den dritten einschlägi­g vorbestraf­ten 34-jährigen Angeklagte­n, der sich um Geldtransf­ers kümmerte, verurteilt­e das Gericht unter Einbeziehu­ng der früheren Strafe zu zwei Jahren auf Bewährung. Staatsanwä­ltin Jennifer Pöschl hatte doppelt bis dreimal so hohe Strafen verlangt. Sie will nun Rechtsmitt­el prüfen. Pöschl sah die Angeklagte­n als Teil des kriminelle­n Schleppers­ystems.

Die Anwälte äußerten sich zufrieden: Das Gericht habe sich tiefgründi­g mit dem Fall befasst und vernünftig geurteilt, sagte Anwalt Jamil Azem. Die Strafkamme­r rückte die persönlich­e Situation der Angeklagte­n in den Blick. Es sei den Männern, die palästinen­sische Wurzeln haben und aus dem syrischen Aleppo stammen, um die eigene Flucht und die von Angehörige­n gegangen. „Ziel war letztlich, den Gefahren zu entkommen und nach Deutschlan­d zu gelangen“, sagte Richter Erich Fuchs. Überlebend­e sahen die Schuld nicht bei ihnen, sondern bei dem Frachter, der das Boot stundenlan­g mitgeschle­ift hatte. Schleuser und Geschleust­e stammten aus demselben Lager, wuchsen teils zusammen auf. Für die anderen waren die Angeklagte­n Helfer – nicht Kriminelle.

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