Augsburger Allgemeine (Land West)
Absurdes aus dem Alltag des Asyl und Ausländerrechts
Rückkehr für die Rückkehr
● Ein Geflüchteter und eine Deutsche ver lieben sich, ein Kind ist unterwegs. Weil Vaterschaft und Heirat zum Aufent halt berechtigen, hierzu aber ein neuer Rechtsstatus nötig wird, schlagen die Behörden folgenden Weg vor: Aus reise für zwölf Wochen ins Heimat land. Danach Einreise nach Deutsch land und lebenslanges Bleiberecht. Obwohl das vorab testiert wird, muss der Geflüchtete vorübergehend in ein Land zurück, das er unter Lebens gefahr verlasen hatte, und Frau und Baby drei Monate allein lassen.
Nur ohne Frau
● Ein deutscher Leh rer arbeitet in offiziellem Auftrag in der Entwicklungshilfe. Während dieser Zeit heiratet er eine Einheimische. Bei der Rückkehr in den bayerischen Schuldienst durfte er seine Gattin (unterdessen einige Jahre verheiratet) nicht mit nach Deutschland neh men. Der Tipp des Außenministeriums: „Melden Sie die Dame doch vier zehn Tage in Kitzbühel an – sie gilt dann als EU Binnen Ausländerin und darf einreisen.“● Die geschilderten Fälle wurden vom Abgeordnetenbüro Häusler betreut.