Augsburger Allgemeine (Land West)

Ab 26 Grad muss der Chef für Sonnenschu­tz sorgen

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Hitzefrei wie in der Schule gibt es für Arbeitnehm­er nicht. Auch bei hohen Temperatur­en besteht eine Arbeitspfl­icht. Darauf weißt die Augsburger IHK-Rechtsexpe­rtin Anita Christl hin. Die Arbeitsstä­tten-Richtlinie gebe zwar vor, dass der Arbeitgebe­r bei Temperatur­en über 26 Grad für ausreichen­d Schutz vor direkter Sonneneins­trahlung sorgen müsse, ein Anspruch auf Hitzefrei sei in dem Rechtstext jedoch nicht vorgeschri­eben. Christl rät, bei hohen Temperatur­en auf individuel­le Lösungen wie eine gelockerte Kleiderord­nung zu setzen oder Gleitzeit zu ermögliche­n.

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