Augsburger Allgemeine (Land West)
Ab 26 Grad muss der Chef für Sonnenschutz sorgen
Hitzefrei wie in der Schule gibt es für Arbeitnehmer nicht. Auch bei hohen Temperaturen besteht eine Arbeitspflicht. Darauf weißt die Augsburger IHK-Rechtsexpertin Anita Christl hin. Die Arbeitsstätten-Richtlinie gebe zwar vor, dass der Arbeitgeber bei Temperaturen über 26 Grad für ausreichend Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung sorgen müsse, ein Anspruch auf Hitzefrei sei in dem Rechtstext jedoch nicht vorgeschrieben. Christl rät, bei hohen Temperaturen auf individuelle Lösungen wie eine gelockerte Kleiderordnung zu setzen oder Gleitzeit zu ermöglichen.