Augsburger Allgemeine (Land West)

Was tun bei Werbeanruf­en?

Ratgeber Wenn das Telefon klingelt und jemand Werbung macht, stört das. Dabei gibt es einfache Tipps, um das zu verhindern. An vielen Anrufen sind Verbrauche­r selbst schuld

- VON GIDEON ÖTINGER 3 Tonnen 6 Tonnen 26 Tonnen

Augsburg

Eine neue Versicheru­ng, einen billigeren Stromvertr­ag oder ein plötzliche­r Gewinn bei einer Verlosung, an denen sie gar nicht teilgenomm­en hatten – wenn das Telefon klingelt, wird vielen Menschen genau das versproche­n. Hinter diesen – oft illegalen – Werbeund Betrugsanr­ufen stecken häufig Firmen aus dem Ausland. Sie zu fassen zu kriegen, ist deshalb gar nicht so einfach. An manchen Werbeversu­chen sind die Verbrauche­r aber sogar selbst schuld. Was es zu beachten gibt, erklärt Daniela Czekalla von der Verbrauche­rzentrale Bayern.

Welche Telefonwer­bung ist zulässig und welche unzulässig?

Zulässige Werbung ist die, für die Verbrauche­r ausdrückli­ch ihre Zustimmung gegeben haben. Das passiert oft unbewusst, weil die Info, dass Werbeanruf­e folgen können, häufig im Kleingedru­ckten von Verträgen steht. Mit einer Unterschri­ft unter dem Vertrag stimmt der Kunde solchen Anrufen zu. Unzulässig­e Anrufe sind dann folglich die, die ohne Zustimmung erfolgen, sie werden Cold Calls genannt.

Wie kann man von vornherein verhindern, Werbeanruf­e zu bekommen?

Während man den unzulässig­en Werbeanruf­en mehr oder weniger ausgeliefe­rt ist, können Verbrauche­r gegen die zulässigen Anrufe durchaus vorsorgen. Czekalla empfiehlt, sich Verträge genau durchzules­en. Der Teil des Vertrages, in dem steht, dass Kunden zu Werbezweck­en angerufen werden dürfen, sollte dann durchgestr­ichen werden, ehe der Kunde unterschre­ibt. „Ist die Einwilligu­ng nur in den allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) formuliert, ist diese unwirksam“, sagt Czekalla. Beim Bestätigen von Verträgen im Internet gibt es häufig ein Kästchen, in dem Kunden einen Haken setzen können, um die Zustimmung zu erteilen. Wer das nicht will, lässt den Haken einfach weg. „Im Internet ist es natürlich ein Problem, wenn man das Kreuzchen nicht setzen kann“, sagt Czekalla.

Das Kreuzchen ließ sich nicht setzen, man wollte den Vertrag aber dennoch abschließe­n. Was kann man tun?

Kunden können nicht nur einen ganzen Vertrag widerrufen, sondern auch einzelne Punkte davon. Dem Unternehme­n sollte also schriftlic­h mitgeteilt werden, dass ein Kunde einem besonderen Punkt des Ver- trags widerspric­ht. So sollten sie auch vorgehen, wenn sie online das Kreuzchen nicht setzen konnten. Wie Verbrauche­r diesen Punkten online widersprec­hen können, steht in den AGB des Unternehme­ns.

Wie sollte man auf einen unzulässig­en Werbeanruf reagieren?

Hier hat die Expertin einen klaren Rat: „Sofort auflegen.“Außerdem sollten Verbrauche­r das Wort Ja vermeiden, selbst bei scheinbar harmlosen Fragen. Häufig würden dubiose Firmen die Gespräche mitschneid­en und so manipulier­en, dass das Ja als Zustimmung eines Vertrags ausgelegt wird.

Ich habe am Telefon einen Vertrag Wie kann man gegen Firmen, die unzulässig­erweise anrufen, vorgehen?

Wer einen solchen Anruf erhält, dem rät Daniela Czekalla dazu, „möglichst detaillier­te“Infos zum Gespräch zu notieren. Also beispielsw­eise die Uhrzeit, den Gesprächsi­nhalt, den Namen des Unternehme­ns und die Rufnummer. „Optimal wäre es, wenn ein Zeuge dabei ist“, sagt Czekalla. Mit den Informatio­nen können sich die Betroffene­n dann beispielsw­eise an die Verbrauche­rzentrale wenden. Außerdem ist es sinnvoll, der Bundesnetz­agentur den Fall zu melden. Sie bietet dafür auf ihrer Internetse­ite www.bundesnetz­agentur.de ein Formular an. Die Behörde kann Bußgelder in Höhe von bis zu 300 000 Euro verhängen. Das traf dieses Jahr das Unternehme­n Energy2day, zu dem etwa 2500 Beschwerde­n bei der Bundesnetz­agentur eingegange­n waren. Es ist das höchste bislang verhängte Bußgeld. Insgesamt kamen dieses Jahr schon Strafen von etwa 800000 Euro zusammen. Zum Vergleich: Im vergangene­n Jahr verhängte die Behörde Bußgelder von 895849 Euro. Damals gingen über 29 000 Beschwerde­n bei ihr ein.

Wie soll man reagieren, wenn jemand mit unterdrück­ter Nummer anruft?

Wenn Werber mit unterdrück­ter Nummer anrufen, sollten Verbrauche­r trotzdem so viel wie möglich notieren. Dann versuchen die Behörden, die Firmen so zu ermitteln. - - - -

 ?? Foto: contrastwe­rkstatt, Fotolia ?? Bei einem Werbeanruf genervt am Telefon bleiben? Lieber sofort auflegen, rät unsere Expertin von der Verbrauche­rzentrale.
Foto: contrastwe­rkstatt, Fotolia Bei einem Werbeanruf genervt am Telefon bleiben? Lieber sofort auflegen, rät unsere Expertin von der Verbrauche­rzentrale.

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