Augsburger Allgemeine (Land West)

Einhausung ist zwingend erforderli­ch

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Zum gleichen Thema: Die Bürgerinit­iative Einhausung B 17 freut sich sehr darüber, dass der bayerische Innenminis­ter und Chef der Bayerische­n Obersten Baubehörde, die im Auftrag des Bundes die Nachbesser­ung an der B 17 plant, nun erstmals öffentlich geäußert hat, dass die von uns seit vielen Jahren geforderte Einhausung der B 17 kommt. Allerdings werden wir die geplanten Maßnahmen genau daraufhin prüfen, ob hiermit alle Problemfel­der gelöst werden können, beispielsw­eise die Belastunge­n, die von der Hochlage der B17 am Hallenbad ausgehen. Die im Artikel zitierte Aussage von Bürgermeis­ter Metz, „dass die Lärmwerte auch ohne Deckel eingehalte­n werden“, ist unzutreffe­nd, denn das Lärmgutach­ten zur bisherigen Planung beweist, dass ohne Einhausung z.B. an Gebäuden in der Flandernst­raße die Grenzwerte um bis zu 11 dB(A) überschrit­ten werden, am Hochhaus am Ährenhof sogar um mehr als 13 dB(A)! Nahezu durchgehen­d entlang der B17 würden die Grenzwerte überschrit­ten. Das Lärmgutach­ten liegt der Stadt Stadtberge­n schon seit 2011 vor.

Es wäre auch nicht ausreichen­d, die leidgeplag­ten Anwohner mit Schallschu­tzfenstern abspeisen zu wollen, da diese den erforderli­chen Schutz auch der Außenberei­che (Gärten, Terrassen, Balkone) nicht erbringen können. Zudem müssen die Anwohner auch vor Schadstoff­en (Abgase, Feinstaub) geschützt werden, denn mittlerwei­le ist auch der Schutz vor Schadstoff­en gesetzlich vorgeschri­eben. Die bisher geplanten einkragend­en Wände sind dafür nicht geeignet. Um der Gesetzesla­ge gerecht zu werden, ist bei einem Verkehrsau­fkommen von 80 000 Kfz/Tag eine Einhausung zwingend erforderli­ch.

Wilhelm König, Bürgerinit­iative Ein hausung B 17, Stadtberge­n

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