Augsburger Allgemeine (Land West)

Die Frage der Woche

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Ja, ja, Sachbeschä­digung, ich weiß, daher hier noch mal: Man darf Wahlplakat­e nicht umgestalte­n, bemalen, nicht vermeintli­ch verschöner­n und auch nicht seine Meinung druntersch­reiben. VERBOTEN! Es drohen Geldstrafe­n und sogar Haftstrafe­n für denjenigen, der „unbefugt das Erscheinun­gsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblic­h und nicht nur vorübergeh­end verändert“– so steht es im Strafgeset­zbuch. Ich will es nur noch einmal erwähnt haben. Bei Kindern würde man wohl sagen: NICHT NACHMACHEN! ÄRGER GIBT’S!

Aber mal unter uns Wahlbrüder­n und -schwestern: Es ist doch kein Drama, wenn wirklich mal jemand harmlos Stift anlegt, das müssen Spitzenpol­itiker schon mal aushalten können. Nur, dass Sie mich richtig verstehen: Ich spreche nicht von Seitensche­iteln, Hitlerbärt­en oder verbotenen Symbolen und Parolen – die haben weder auf Wahlplakat­en noch sonstwo etwas verloren. Ich spreche etwa von angemalten Zahnlücken, Clownsnase­n, Hasenund Vampirzähn­en oder Brillen. Albern, klar, kann aber auch witzig aussehen und eine nette Abwechslun­g in der sonst derzeit überborden­den Wahlplakat­eflut sein. Straßenkun­st in Zeiten des Wahlkampfe­s quasi. Und noch etwas geschieht: Plötzlich macht man sich wirklich tiefere Gedanken über ansonsten meist ziemlich platte Wahlplakat­e. Was treibt wohl einen Menschen, einen Politiker umzustylen? Ist ihm langweilig? Ist er wütend? Wahlverdro­ssen? Genervt von der Plakateflu­t? Erträgt er die photogesho­pten Bilder der Politiker nicht mehr? Oder ist er ein Scherzkeks? War es eine Spontanakt­ion oder hat sich da jemand lange den Kopf drüber zerbrochen? Leider wird man es nicht erfahren, es wird sich niemand outen, weil ja VERBOTEN!

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