Augsburger Allgemeine (Land West)
Die Frage der Woche
Ja, ja, Sachbeschädigung, ich weiß, daher hier noch mal: Man darf Wahlplakate nicht umgestalten, bemalen, nicht vermeintlich verschönern und auch nicht seine Meinung drunterschreiben. VERBOTEN! Es drohen Geldstrafen und sogar Haftstrafen für denjenigen, der „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“– so steht es im Strafgesetzbuch. Ich will es nur noch einmal erwähnt haben. Bei Kindern würde man wohl sagen: NICHT NACHMACHEN! ÄRGER GIBT’S!
Aber mal unter uns Wahlbrüdern und -schwestern: Es ist doch kein Drama, wenn wirklich mal jemand harmlos Stift anlegt, das müssen Spitzenpolitiker schon mal aushalten können. Nur, dass Sie mich richtig verstehen: Ich spreche nicht von Seitenscheiteln, Hitlerbärten oder verbotenen Symbolen und Parolen – die haben weder auf Wahlplakaten noch sonstwo etwas verloren. Ich spreche etwa von angemalten Zahnlücken, Clownsnasen, Hasenund Vampirzähnen oder Brillen. Albern, klar, kann aber auch witzig aussehen und eine nette Abwechslung in der sonst derzeit überbordenden Wahlplakateflut sein. Straßenkunst in Zeiten des Wahlkampfes quasi. Und noch etwas geschieht: Plötzlich macht man sich wirklich tiefere Gedanken über ansonsten meist ziemlich platte Wahlplakate. Was treibt wohl einen Menschen, einen Politiker umzustylen? Ist ihm langweilig? Ist er wütend? Wahlverdrossen? Genervt von der Plakateflut? Erträgt er die photogeshopten Bilder der Politiker nicht mehr? Oder ist er ein Scherzkeks? War es eine Spontanaktion oder hat sich da jemand lange den Kopf drüber zerbrochen? Leider wird man es nicht erfahren, es wird sich niemand outen, weil ja VERBOTEN!