Augsburger Allgemeine (Land West)
Stapelweise Plakate am Straßenrand
Kommunen Weshalb in Stadtbergen besonders viele hängen und in Gersthofen noch keins
Landkreis Augsburg Wo drängeln sich die meisten Wahlplakate am Straßenrand? In Stadtbergen ist in diesem Jahr gleich doppelt plakatiert: Bilder der zwei Stadtberger Paulus Metz (CSU) und Herbert Woerlein (SPD) hängen hier schon einmal nebeneinander – dabei kandidieren beide für zwei verschiedene Wahlen.
Im September wählen die Stadtberger nicht nur den Bundestag, sondern auch das Stadtoberhaupt. So mancher Bürger stört sich an der Vielzahl der Plakate: „Da kommen bei uns Beschwerden, dass zu früh und zu viel aufgehängt werde“, sagt Markus Voh vom Ordnungsamt. Einen festen Starttermin zur Plakatierung gibt es in Stadtbergen nicht. Die Verordnung der Kommune sieht laut Voh keinen Zeitraum vor. Allerdings hat der städtische Ordnungsdienst ein Auge darauf, ob die Plakate den Verkehr beeinträchtigen. Sollten zum Beispiel verfassungsfeindliche Zeichen aufgeschmiert werden, informieren die Sicherheitsleute umgehend die Partei. Die Stadt greift in die Anordnung der Plakate sonst nicht ein. Beliebte Plätze sind nach der Erfahrung von Voh Orte, an denen der Verkehr verlangsamt wird, also zum Beispiel Ampelkreuzungen. Es gelte das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
In Neusäß darf sechs Wochen vor der Wahl plakatiert werden – so sieht es auch eine Empfehlung für die Städte und Gemeinden vor. Die Stadt achtet darauf, dass Schilder nicht in Geh- und Radwege reinragen und nicht an wichtigen Verkehrszeichen wie Vorfahrt- oder Stoppschildern angebracht werden. Sollte ein Ständer zum Beispiel die Sicht an einer Kreuzung behindern, nehme es der Bauhof weg, sagt Tanja Meir von der Abteilung Verkehrswesen. Nach ihrer Einschätzung hängt jede Partei im Stadtgebiet rund 20 Plakate auf.
Auch in Zusmarshausen gilt die Sechs-Wochen-Frist. Parteien müssen nur besonders große Plakate beantragen, die zum Beispiel auf Bauzäunen aufgezogen sind, erklärt Geschäftsleiter Walter Stöckle. Die meisten Parteien fragten vorher im Rathaus nach der Regelung in der Gemeinde. Probleme habe es bisher nicht gegeben. „Die Parteien passen da schon auf.“
In Meitingen durften die Plakatiertrupps bereits zwei Monate vor der Wahl ausrücken. So sieht es die Verordnung des Marktes vor. Allerdings gibt es plakatfreie Zonen wie die Vorplätze von Kirchen, den Rathausund Marktplatz. Verboten ist das Plakatieren auch an der Ortsdurchfahrt. Dort hat der Markt 90 schmucke Straßenlampen aufgestellt, um das Areal aufzuwerten. Bei den Wahlen 2008, so Ordnungsamtschef Achim Zwick, seien die Laternen „von Kopf bis Fuß“zugehängt worden. Das soll sich nicht wiederholen. Wichtig für Bürger: Nimmt ein Plakat die Sicht, darf es keineswegs auf eigene Faust entfernt werden. Der „Störenfried“muss der zuständigen Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Diese wiederum setzt sich mit der betreffenden Partei in Verbindung.
Gersthofen ist derzeit noch eine plakatfreie Zone. Die städtische Verordnung gestattet den Parteien erst vier Wochen vor der Wahl loszulegen. Ab dem morgigen Mittwoch darf es losgehen. Dass die Plakate richtig hängen, darauf achten die Polizei, Bauhofmitarbeiter und nicht zuletzt die Bürger. Vor jeder Wahl gehen nach Angaben der Stadtverwaltung zahlreiche Hinweise auf störende Plakate ein. (kar, »Aufgefallen manu, cf)