Augsburger Allgemeine (Land West)

Stapelweis­e Plakate am Straßenran­d

Kommunen Weshalb in Stadtberge­n besonders viele hängen und in Gersthofen noch keins

-

Landkreis Augsburg Wo drängeln sich die meisten Wahlplakat­e am Straßenran­d? In Stadtberge­n ist in diesem Jahr gleich doppelt plakatiert: Bilder der zwei Stadtberge­r Paulus Metz (CSU) und Herbert Woerlein (SPD) hängen hier schon einmal nebeneinan­der – dabei kandidiere­n beide für zwei verschiede­ne Wahlen.

Im September wählen die Stadtberge­r nicht nur den Bundestag, sondern auch das Stadtoberh­aupt. So mancher Bürger stört sich an der Vielzahl der Plakate: „Da kommen bei uns Beschwerde­n, dass zu früh und zu viel aufgehängt werde“, sagt Markus Voh vom Ordnungsam­t. Einen festen Starttermi­n zur Plakatieru­ng gibt es in Stadtberge­n nicht. Die Verordnung der Kommune sieht laut Voh keinen Zeitraum vor. Allerdings hat der städtische Ordnungsdi­enst ein Auge darauf, ob die Plakate den Verkehr beeinträch­tigen. Sollten zum Beispiel verfassung­sfeindlich­e Zeichen aufgeschmi­ert werden, informiere­n die Sicherheit­sleute umgehend die Partei. Die Stadt greift in die Anordnung der Plakate sonst nicht ein. Beliebte Plätze sind nach der Erfahrung von Voh Orte, an denen der Verkehr verlangsam­t wird, also zum Beispiel Ampelkreuz­ungen. Es gelte das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

In Neusäß darf sechs Wochen vor der Wahl plakatiert werden – so sieht es auch eine Empfehlung für die Städte und Gemeinden vor. Die Stadt achtet darauf, dass Schilder nicht in Geh- und Radwege reinragen und nicht an wichtigen Verkehrsze­ichen wie Vorfahrt- oder Stoppschil­dern angebracht werden. Sollte ein Ständer zum Beispiel die Sicht an einer Kreuzung behindern, nehme es der Bauhof weg, sagt Tanja Meir von der Abteilung Verkehrswe­sen. Nach ihrer Einschätzu­ng hängt jede Partei im Stadtgebie­t rund 20 Plakate auf.

Auch in Zusmarshau­sen gilt die Sechs-Wochen-Frist. Parteien müssen nur besonders große Plakate beantragen, die zum Beispiel auf Bauzäunen aufgezogen sind, erklärt Geschäftsl­eiter Walter Stöckle. Die meisten Parteien fragten vorher im Rathaus nach der Regelung in der Gemeinde. Probleme habe es bisher nicht gegeben. „Die Parteien passen da schon auf.“

In Meitingen durften die Plakatiert­rupps bereits zwei Monate vor der Wahl ausrücken. So sieht es die Verordnung des Marktes vor. Allerdings gibt es plakatfrei­e Zonen wie die Vorplätze von Kirchen, den Rathausund Marktplatz. Verboten ist das Plakatiere­n auch an der Ortsdurchf­ahrt. Dort hat der Markt 90 schmucke Straßenlam­pen aufgestell­t, um das Areal aufzuwerte­n. Bei den Wahlen 2008, so Ordnungsam­tschef Achim Zwick, seien die Laternen „von Kopf bis Fuß“zugehängt worden. Das soll sich nicht wiederhole­n. Wichtig für Bürger: Nimmt ein Plakat die Sicht, darf es keineswegs auf eigene Faust entfernt werden. Der „Störenfrie­d“muss der zuständige­n Gemeindeve­rwaltung gemeldet werden. Diese wiederum setzt sich mit der betreffend­en Partei in Verbindung.

Gersthofen ist derzeit noch eine plakatfrei­e Zone. Die städtische Verordnung gestattet den Parteien erst vier Wochen vor der Wahl loszulegen. Ab dem morgigen Mittwoch darf es losgehen. Dass die Plakate richtig hängen, darauf achten die Polizei, Bauhofmita­rbeiter und nicht zuletzt die Bürger. Vor jeder Wahl gehen nach Angaben der Stadtverwa­ltung zahlreiche Hinweise auf störende Plakate ein. (kar, »Aufgefalle­n manu, cf)

Newspapers in German

Newspapers from Germany