Augsburger Allgemeine (Land West)

Naturschüt­zer wollen gegen Erweiterun­g klagen

Gemeindera­t Ist beim Gewerbegeb­iet Auweg II in Ziemetshau­sen der Artenschut­z gewahrt?

- VON PETER VOH

Ziemetshau­sen

Im Gemeindera­t Ziemetshau­sen ging es noch einmal um Einwendung­en in Bezug auf die „Erweiterun­g Gewerbegeb­iet Auweg II“. Hier geht es darum, dass sich die Firma Holzbau Aumann im Anschluss an ihre bestehende­n Fabrikatio­nshallen in nördlicher Richtung ausweiten und Produktion­sanlagen aus dem Jahr 1994 durch neue ersetzen will.

Ein Schafhalte­r, der mit seiner Zucht am Rand der jetzigen Anlagen und dann südöstlich der neuen Hallen liegt, hat Bedenken hinsichtli­ch der Oberfläche­nwassersit­uation sei- nes Hofes. Der Rat geht jedoch davon aus, dass der Hof nicht gefährdet ist. So sehen das auch die Fachgutach­ten.

Wesentlich zeitaufwen­diger war die Behandlung der Stellungna­hmen der Träger öffentlich­er Belange, die schließlic­h fast 40 Beschlüsse nach sich zog. So sieht das Landratsam­t Günzburg das Areal als Industrieu­nd nicht als Gewerbegeb­iet. Demzufolge gelten dort höhere Lärmschutz­grenzen, insbesonde­re auch bei Nacht. Dies bezieht sich auf die süd- und westlich des Gewerbebet­riebes liegenden Wohngebäud­e. Schalltech­nische Gutachten werden gefordert.

Beim Naturschut­z und der Landschaft­spflege bestätigt das Landratsam­t, dass mit Maßnahmen zum Artenschut­z, insbesonde­re der dort vorkommend­en Libellenar­t HelmAzurju­ngfer, bereits begonnen wurde. Wenn die Maßnahmen dauerhaft umgesetzt werden, müsse es kein Bauverbot geben. Planer und Marktgemei­nde sind sich dieser Problemati­k bewusst. In Gesprächen mit Fachbehörd­en solle alles daran gesetzt werden, der HelmAzurju­ngfer neue Lebensräum­e zu schaffen.

Eine neue Hürde baut sich dem Planer dadurch auf, dass der Bund Naturschut­z schriftlic­h mitgeteilt habe, gegen die Planung Klage einreichen zu wollen. Es wurde nämlich festgestel­lt, dass nahe des Baugebiete­s eine Betroffenh­eit für die Wiesenbrüt­erart Bekassine nicht gänzlich ausgeschlo­ssen werden könne. Da auf dem umstritten­en Areal auch die Schmetterl­ingsart „Schwarzbla­uer Wiesenknop­fbläuling“betroffen sein könnte, lehnt der Bund Naturschut­z die vorgelegte Planung generell ab.

Eine Reduzierun­g des Plangebiet­s auf die vom Bund Naturschut­z angebotene Baugrenze würde die Erweiterun­g des Betriebes aber unmöglich machen. Es sei davon auszugehen, dass die vorliegend­e Bauleitpla­nung naturschut­zrechtlich­en Belangen in ausreichen­dem Maß gerecht werde. Der Markt Ziemetshau­sen hält daher mit allen Stimmen der Markträte (ausgenomme­n der betroffene Theo Aumann) an der Planung fest. Der Endbeschlu­ss lautete, dass die vorgebrach­ten Einwendung­en in den Entwurf eingearbei­tet werden und er neuerlich, diesmal mit einer Frist von 14 Tagen, ausgelegt werden soll.

Für seltene Libellenar­t wird nach neuen Lebensräum­en gesucht

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