Augsburger Allgemeine (Land West)
Naturschützer wollen gegen Erweiterung klagen
Gemeinderat Ist beim Gewerbegebiet Auweg II in Ziemetshausen der Artenschutz gewahrt?
Ziemetshausen
Im Gemeinderat Ziemetshausen ging es noch einmal um Einwendungen in Bezug auf die „Erweiterung Gewerbegebiet Auweg II“. Hier geht es darum, dass sich die Firma Holzbau Aumann im Anschluss an ihre bestehenden Fabrikationshallen in nördlicher Richtung ausweiten und Produktionsanlagen aus dem Jahr 1994 durch neue ersetzen will.
Ein Schafhalter, der mit seiner Zucht am Rand der jetzigen Anlagen und dann südöstlich der neuen Hallen liegt, hat Bedenken hinsichtlich der Oberflächenwassersituation sei- nes Hofes. Der Rat geht jedoch davon aus, dass der Hof nicht gefährdet ist. So sehen das auch die Fachgutachten.
Wesentlich zeitaufwendiger war die Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die schließlich fast 40 Beschlüsse nach sich zog. So sieht das Landratsamt Günzburg das Areal als Industrieund nicht als Gewerbegebiet. Demzufolge gelten dort höhere Lärmschutzgrenzen, insbesondere auch bei Nacht. Dies bezieht sich auf die süd- und westlich des Gewerbebetriebes liegenden Wohngebäude. Schalltechnische Gutachten werden gefordert.
Beim Naturschutz und der Landschaftspflege bestätigt das Landratsamt, dass mit Maßnahmen zum Artenschutz, insbesondere der dort vorkommenden Libellenart HelmAzurjungfer, bereits begonnen wurde. Wenn die Maßnahmen dauerhaft umgesetzt werden, müsse es kein Bauverbot geben. Planer und Marktgemeinde sind sich dieser Problematik bewusst. In Gesprächen mit Fachbehörden solle alles daran gesetzt werden, der HelmAzurjungfer neue Lebensräume zu schaffen.
Eine neue Hürde baut sich dem Planer dadurch auf, dass der Bund Naturschutz schriftlich mitgeteilt habe, gegen die Planung Klage einreichen zu wollen. Es wurde nämlich festgestellt, dass nahe des Baugebietes eine Betroffenheit für die Wiesenbrüterart Bekassine nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne. Da auf dem umstrittenen Areal auch die Schmetterlingsart „Schwarzblauer Wiesenknopfbläuling“betroffen sein könnte, lehnt der Bund Naturschutz die vorgelegte Planung generell ab.
Eine Reduzierung des Plangebiets auf die vom Bund Naturschutz angebotene Baugrenze würde die Erweiterung des Betriebes aber unmöglich machen. Es sei davon auszugehen, dass die vorliegende Bauleitplanung naturschutzrechtlichen Belangen in ausreichendem Maß gerecht werde. Der Markt Ziemetshausen hält daher mit allen Stimmen der Markträte (ausgenommen der betroffene Theo Aumann) an der Planung fest. Der Endbeschluss lautete, dass die vorgebrachten Einwendungen in den Entwurf eingearbeitet werden und er neuerlich, diesmal mit einer Frist von 14 Tagen, ausgelegt werden soll.
Für seltene Libellenart wird nach neuen Lebensräumen gesucht