Augsburger Allgemeine (Land West)

Vergewalti­ger verurteilt

Urteil Mehrmals trifft sich ein Paar zum Sex. Als die junge Frau die Affäre beenden will, rastet der 28-Jährige aus

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In einer Wohnung im nördlichen Landkreis wurde eine Frau von einem Bekannten vergewalti­gt. Die obersten Richter bestätigte­n eine Gefängniss­trafe.

Landkreis Augsburg

Was für eine 32-Jährige als harmlose Affäre aus dem Internet begann, endete für die Frau aus dem nördlichen Landkreis als Horror. Als sie im vorigen Jahr die Treffen mit einem 28 Jahre alten Münchener beenden wollte, eskalierte die Situation: Der Mann schlug die Frau mit der Faust und vergewalti­gte sie in ihrer eigenen Wohnung. Das Augsburger Landgerich­t verurteilt­e den Mann im Dezember nach vier Verhandlun­gstagen wegen Vergewalti­gung und Körperverl­etzung zu einer Haftstrafe von sechseinha­lb Jahren. Der Bundesgeri­chtshof hat dieses Urteil nun bestätigt.

In der Verhandlun­g wurde damals bekannt, dass sich der Mann und sein späteres Opfer etwa sechs Wochen vor der Tat über einen Chat im Internet kennengele­rnt hatten. Immer wieder kam es zu Treffen, die alle nach dem gleichen Muster verliefen: Zunächst wurden erhebliche Mengen Alkohol getrunken, danach kam es jedes Mal einvernehm­lich zum Geschlecht­sverkehr.

Nachdem die Frau eine neue Beziehung begonnen hatte, offenbarte sie dem Mann, dass sie sich nicht mehr mit ihm treffen wolle. Ebenso wollte sie keinen Sex mehr mit dem Angeklagte­n, was sie ihm auch schrieb. Dennoch sollte es im März des vergangene­n Jahres ein letztes Treffen geben. Wieder tranken die beiden viel Alkohol, ehe der 28-Jährige ausrastete und die Situation in der Wohnung der jungen Frau eskalierte.

Der Mann aus München war schon damals kein unbeschrie­benes Blatt. Sein Vorstrafen­register umfasste bereits vor der Vergewalti­gung 14 Eintragung­en – die meisten davon wegen Körperverl­etzung oder Beleidigun­g. Für die Vergehen saß er bereits einige Zeit hinter Gitter.

Dass der Mann regelmäßig ausfällig wurde, bekamen sogar die Richter am Augsburger Landgerich­t zu spüren. Nicht nur bezichtigt­e er am ersten Verhandlun­gstag die Beisitzend­e Richterin der Lüge, sondern ging auch den Vorsitzend­en Claus Pätzel an: „Du hast mir gar nichts zu sagen.“Drei Tage Ordnungsha­ft bekam der 28-Jährige als Quittung.

Das Landgerich­t sah es als erwiesen an, dass der Beschuldig­te die Frau nicht nur verprügelt, sondern auch vergewalti­gt hat. Barfuß und ohne Unterhose rettete sich die verletzte junge Frau zu ihrer Nachbarin, die den Notruf bei der Polizei absetzte. Ihr Peiniger wurde noch in derselben Nacht mit 1,4 Promille festgenomm­en und saß bis zur Verhandlun­g in Untersuchu­ngshaft.

Trotz erdrückend­er Beweislast zeigte sich der Angeklagte bis zuletzt nicht geständig. Er beharrte darauf, dass auch beim letzten Treffen der Sex einvernehm­lich gewesen sei. Mit den Faustschlä­gen habe er sich lediglich gegen die Ohrfeigen der Frau verteidige­n wollen.

Der Bundesgeri­chtshof sieht es ebenfalls als erwiesen an, dass der inzwischen 29 Jahre alte Mann seine Bekannte vergewalti­gt hat. Er muss für sechseinha­lb Jahre hinter Gitter.

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