Augsburger Allgemeine (Land West)
Vergewaltiger verurteilt
Urteil Mehrmals trifft sich ein Paar zum Sex. Als die junge Frau die Affäre beenden will, rastet der 28-Jährige aus
In einer Wohnung im nördlichen Landkreis wurde eine Frau von einem Bekannten vergewaltigt. Die obersten Richter bestätigten eine Gefängnisstrafe.
Landkreis Augsburg
Was für eine 32-Jährige als harmlose Affäre aus dem Internet begann, endete für die Frau aus dem nördlichen Landkreis als Horror. Als sie im vorigen Jahr die Treffen mit einem 28 Jahre alten Münchener beenden wollte, eskalierte die Situation: Der Mann schlug die Frau mit der Faust und vergewaltigte sie in ihrer eigenen Wohnung. Das Augsburger Landgericht verurteilte den Mann im Dezember nach vier Verhandlungstagen wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun bestätigt.
In der Verhandlung wurde damals bekannt, dass sich der Mann und sein späteres Opfer etwa sechs Wochen vor der Tat über einen Chat im Internet kennengelernt hatten. Immer wieder kam es zu Treffen, die alle nach dem gleichen Muster verliefen: Zunächst wurden erhebliche Mengen Alkohol getrunken, danach kam es jedes Mal einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr.
Nachdem die Frau eine neue Beziehung begonnen hatte, offenbarte sie dem Mann, dass sie sich nicht mehr mit ihm treffen wolle. Ebenso wollte sie keinen Sex mehr mit dem Angeklagten, was sie ihm auch schrieb. Dennoch sollte es im März des vergangenen Jahres ein letztes Treffen geben. Wieder tranken die beiden viel Alkohol, ehe der 28-Jährige ausrastete und die Situation in der Wohnung der jungen Frau eskalierte.
Der Mann aus München war schon damals kein unbeschriebenes Blatt. Sein Vorstrafenregister umfasste bereits vor der Vergewaltigung 14 Eintragungen – die meisten davon wegen Körperverletzung oder Beleidigung. Für die Vergehen saß er bereits einige Zeit hinter Gitter.
Dass der Mann regelmäßig ausfällig wurde, bekamen sogar die Richter am Augsburger Landgericht zu spüren. Nicht nur bezichtigte er am ersten Verhandlungstag die Beisitzende Richterin der Lüge, sondern ging auch den Vorsitzenden Claus Pätzel an: „Du hast mir gar nichts zu sagen.“Drei Tage Ordnungshaft bekam der 28-Jährige als Quittung.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte die Frau nicht nur verprügelt, sondern auch vergewaltigt hat. Barfuß und ohne Unterhose rettete sich die verletzte junge Frau zu ihrer Nachbarin, die den Notruf bei der Polizei absetzte. Ihr Peiniger wurde noch in derselben Nacht mit 1,4 Promille festgenommen und saß bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft.
Trotz erdrückender Beweislast zeigte sich der Angeklagte bis zuletzt nicht geständig. Er beharrte darauf, dass auch beim letzten Treffen der Sex einvernehmlich gewesen sei. Mit den Faustschlägen habe er sich lediglich gegen die Ohrfeigen der Frau verteidigen wollen.
Der Bundesgerichtshof sieht es ebenfalls als erwiesen an, dass der inzwischen 29 Jahre alte Mann seine Bekannte vergewaltigt hat. Er muss für sechseinhalb Jahre hinter Gitter.