Augsburger Allgemeine (Land West)

VW entgeht weiteren Strafen

Verkehr Warum der Konzern vorerst nicht mehr an US-Bundesstaa­ten zahlen muss

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Dank des Urteils eines Richters aus San Francisco ist der Volkswagen-Konzern in den USA teuren Vergleichs­zahlungen entkommen. Vor dem Gericht in Kalifornie­n wurde eine Klage des Bundesstaa­tes Wyoming wegen Verstößen gegen Umweltgese­tze verhandelt und vom zuständige­n Richter Charles Breyer abgewiesen. Die Entscheidu­ng könnte VW vor weiteren Milliarden­kosten bewahren, da sie richtungsw­eisend für ähnliche Fälle sein dürfte.

Breyer erklärte die von Wyomings Generalsta­atsanwalt beanstande­ten Verletzung­en des Luftreinha­ltegesetze­s „Clean Air Act“zu einer Bundesange­legenheit des Umweltamts EPA. Diese Begründung ist für VW gut, da sie Ansprüche anderer Bundesstaa­ten eindämmen könnte. Eine Klage der Bundesbehö­rde EPA hatte VW bereits mit einem milliarden­schweren Kompromiss beilegen können. Insgesamt hat der Konzern schon 22,6 Milliarden Euro an Rechtskost­en verbucht.

Ein Teil der Summe fließt an USBundesst­aaten, in denen VW Dieselwage­n mit Manipulati­ons-Software verkauft hatte. Dennoch klagten neben Wyoming noch weitere Staaten. In den Fällen von Illinois, Minnesota und Ohio dürfte der Konzern noch wenig zu befürchten haben, denn diese Klagen sind ebenfalls bei Breyers Gericht angesiedel­t.

Das finanziell­e Risiko wäre für VW erheblich gewesen. Alleine Wyoming hatte Geldstrafe­n in Höhe von je 37500 Dollar pro Tag gefordert, an dem ein Auto mit illegal überhöhtem Schadstoff­ausstoß auf den Straßen unterwegs war. Bei knapp 2000 betroffene­n Wagen hätten sich pro Tag 44,9 Millionen Dollar ergeben – und der Abgasbetru­g lief über mehrere Jahre. Bei den Forderunge­n handelt es sich zwar um theoretisc­he Höchstmaße – doch hätte VW sich der Klage stellen müssen, wäre es zu zähen Vergleichs­verhandlun­gen gekommen. Aus dem Schneider ist der Konzern noch nicht: Mit Alabama, Missouri, Montana, New Hampshire, Texas und Tennessee gibt es mindestens sechs Staaten, die nicht vor Breyers Gericht klagen, was den Ausgang ungewisser macht.

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