Augsburger Allgemeine (Land West)

Datenschüt­zer überprüfen Taxizentra­le

Kommunikat­ion Anrufe werden aufgezeich­net, ob der Kunde das will oder nicht. Was der Verantwort­liche dazu sagt und welche Konsequenz­en generell möglich sind

- VON INA KRESSE

Die Taxizentra­le Augsburg ist ins Visier des Landesamte­s für Datenschut­zaufsicht geraten. Es geht darum, dass Kundenanru­fe aufgezeich­net werden und Kunden dem nicht widersprec­hen können. Ferdi Akcaglar von der Taxizentra­le versteht die Aufregung nicht.

„Gespräche werden aufgezeich­net“, sagt als Erstes eine automatisc­he Frauenstim­me, ruft man bei der Taxizentra­le an. Die Möglichkei­t, dem zu entgehen, hat der Kunde nicht. Außer er legt auf. Derzeit prüft das Bayerische Landesamt für Datenschut­zaufsicht den Fall, nach- es einen Hinweis auf das Vorgehen der Taxizentra­le erhalten hatte. „Generell gilt, der Anrufer muss über die Aufzeichnu­ng informiert werden und er muss auswählen können, ob das Gespräch mitgeschni­tten wird oder nicht“, erklärt Alexander Filip von der Behörde. Gesprächsm­itschnitte seien beim Landesamt immer wieder ein Thema. Etliche Hotlines und Firmen arbeiteten damit. „Oftmals geht es dabei um Qualitätsk­ontrolle der Mitarbeite­r oder um die Nachvollzi­ehbarkeit, dass am Telefon alles richtig verstanden wurde, wie etwa eine Adresse“, weiß Filip. Ähnlich ist die Intention der Augsburger Taxizen- trale, die laut Akcaglar seit einigen Jahren Telefonate aufzeichne­t.

Damit wolle man sowohl Kunden als auch Mitarbeite­r schützen. Beschwert sich ein Kunde über das Verhalten eines Mitarbeite­rs am Telefon, könne man dem nachgehen. „Werden Vorbestell­ungen von Kunden plötzlich in Frage gestellt und es entstehen Regressfor­derungen, können wir den Sachverhal­t somit auch nachvollzi­ehen.“Wie lange die Telefonate gespeicher­t bleiben, könne er spontan nicht sagen. Wie Akcaglar betont, sei es im Tagesgesch­äft gar nicht machbar, die Kunden über eine Aufzeichnu­ng entscheide­n zu lassen. „Wir bekomdem men bis zu 2500 Anrufe am Tag. Wenn wir jedes Mal eine lange automatisc­he Anzeige laufen ließen, müssten die Kunden länger warten“, sagt er. „Das können wir uns gar nicht erlauben.“Er verweist zudem auf die Möglichkei­t für die Kunden, sich über die Smartphone­App ein Taxi zu bestellen.

Beim Landesamt für Datenschut­zaufsicht will man den Fall vorab nicht bewerten, sondern jetzt prüfen. Generell sei eine mögliche Sanktion bei einem Verstoß laut Referatsle­iter Filip, dass die Aufzeichnu­ng der Telefonate abgestellt werden muss. Manchmal würden zudem Bußgelder verhängt.

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