Augsburger Allgemeine (Land West)

Kampf um die Bienen geht weiter

Tiere Hobbyimker Horst Mayer aus Biberbach will in seinem Garten Bienen halten. Noch darf er das wegen eines Gerichtsur­teils nicht. Warum er jetzt gute Chancen sieht, sich doch noch durchzuset­zen

- VON MARGRET STURM

Biberbach

Zuerst sah es nicht gut aus für Horst Mayer. Der 78-Jährige aus Biberbach, der seit Jahren darum kämpft, in seinem Garten Bienen halten zu dürfen, erntete bei seiner Suche nach einem Anwalt für seine angestrebt­e Musterklag­e nur Absagen. Der Grund: Es gibt ein rechtskräf­tiges Urteil aus dem Jahr 2008, das dem Hobbyimker die Bienenhalt­ung verbietet. Die Aussichten, gegen dieses Urteil erfolgreic­h vorzugehen, hat mittlerwei­le schon der dritte Rechtsanwa­lt als chancenlos eingestuft. Doch nun ist Bewegung in die Sache gekommen.

Die Klage im Jahr 2008 hatte Horst Mayers Nachbar angestreng­t, weil er sich von den Bienen bedroht fühlte. Das Gericht hatte ihm recht gegeben. Daraufhin war Mayer zwar in Berufung gegangen, doch ohne Erfolg. Schweren Herzens gab der Hobbyimker also seine Bienenhalt­ung auf.

Im vergangene­n Jahr stieß der Rentner dann auf eine Gesetzesno­velle, wonach die „Kleintier-Erhaltungs­zucht“seit Neuestem in jedem Gebiet zulässig ist, sei es Wohn-, Misch-, Gewerbe- oder Dorfgebiet. Nun war Horst Mayer überzeugt, dass ihm niemand mehr seine Bienenzuch­t verbieten könne. Doch das erwies sich als Irrtum. Der Anwalt seines Nachbarn forderte ihn umgehend auf, die Bienenhalt­ung einzustell­en, andernfall­s würden Vollstreck­ungsmaßnah­men aus dem Urteil ergriffen. Auch der Deutsche Imkerbund bestätigte: Eine Änderung der Vorschrift­en im Baurecht habe keine abändernde Wirkung auf ein zivilrecht­liches Unterlassu­ngsurteil. Notgedrung­en und weil ihm eine Zahlung von 20 000 Euro drohte, fügte sich Mayer der Aufforderu­ng des gegnerisch­en Rechtsanwa­lts und verschenkt­e seine Bienen. Aber er begann nun seinerseit­s, sich nach einem Rechtsanwa­lt umzuse- der für ihn eine Musterklag­e in dieser Sache führt – und erntete die eingangs bereits erwähnten Absagen. Spätestens an diesem Punkt hätten wohl die meisten aufgegeben. Nicht so Horst Mayer.

Zusammen mit seinem Freund und Berater Herbert Dieminger aus Gablingen suchte er weiter nach einem Anwalt, der sich seiner Sache annehmen würde. Und er wurde fündig. In der Fachzeitsc­hrift Imkerfreun­d wurde ein Rechtsstre­it beschriebe­n, der ähnlich gelagert war wie seiner und den Rechtsanwa­lt Ralf Schelkmann aus Lohfelden erfolgreic­h für den Imker durchgefoc­hten hatte.

An diesen Rechtsanwa­lt wandte sich Mayer. „Der Mann ist selbst Imker. Wenn er meine Sache übernimmt, wäre das für mich ein Glücksfall“, sagte Mayer vor einer Woche. Inzwischen hält Mayer eine Zusage von Schelkmann in Händen und ist guten Mutes. Sein Berater Herbert Dieminger meinte gestern auf Anfrage unserer Zeitung, der Rechtsanwa­lt habe erklärt, dass das gegen Horst Mayer ergangene Urhen, teil in allen Belangen rechtswidr­ig sei. Auf Oberlandes­gerichtseb­ene gebe es eine ganz klare Rechtsprec­hung in solchen Fragen – zugunsten der Imker.

Dieminger verweist auch auf das Sachverstä­ndigenguta­chten, das Mayer auf Geheiß des Gerichts 2008 einholen musste. Es habe sich um einen der Gutachter gehandelt, die das Gericht vorgeschla­gen habe. Dieser Sachverstä­ndige habe den friedferti­gen Charakter der Bienen ebenso betont wie die Tatsache, dass die Bienen gar nicht in das Grundstück des Klägers flögen, weil dort keine Trachtpfla­nzen wüchsen. Es sei ein Skandal, so Dieminger, dass dieses Gutachten damals vor Gericht nicht entspreche­nd berücksich­tigt worden sei. Auch missachte das Urteil gänzlich die rechtliche Sonderstel­lung der Honigbiene und ihre gesetzlich­e Schutzvera­nkerung im Bürgerlich­en Gesetzbuch.

Rechtsanwa­lt Schelkmann wolle nun eine neue Strategie im Fall Horst Mayer ausarbeite­n. Die Sache werde für Mayer gut ausgehen, ist Dieminger erstaunlic­h siegesgewi­ss.

 ?? Foto: Marcus Merk ?? Noch ist der Bienenkast­en leer, aber Hobbyimker Horst Mayer aus Biberbach sieht nun gute Chancen, dass er doch noch Bienen in seinem Garten halten kann. Dazu will er vor Gericht ziehen.
Foto: Marcus Merk Noch ist der Bienenkast­en leer, aber Hobbyimker Horst Mayer aus Biberbach sieht nun gute Chancen, dass er doch noch Bienen in seinem Garten halten kann. Dazu will er vor Gericht ziehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany