Augsburger Allgemeine (Land West)
Kampf um die Bienen geht weiter
Tiere Hobbyimker Horst Mayer aus Biberbach will in seinem Garten Bienen halten. Noch darf er das wegen eines Gerichtsurteils nicht. Warum er jetzt gute Chancen sieht, sich doch noch durchzusetzen
Biberbach
Zuerst sah es nicht gut aus für Horst Mayer. Der 78-Jährige aus Biberbach, der seit Jahren darum kämpft, in seinem Garten Bienen halten zu dürfen, erntete bei seiner Suche nach einem Anwalt für seine angestrebte Musterklage nur Absagen. Der Grund: Es gibt ein rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 2008, das dem Hobbyimker die Bienenhaltung verbietet. Die Aussichten, gegen dieses Urteil erfolgreich vorzugehen, hat mittlerweile schon der dritte Rechtsanwalt als chancenlos eingestuft. Doch nun ist Bewegung in die Sache gekommen.
Die Klage im Jahr 2008 hatte Horst Mayers Nachbar angestrengt, weil er sich von den Bienen bedroht fühlte. Das Gericht hatte ihm recht gegeben. Daraufhin war Mayer zwar in Berufung gegangen, doch ohne Erfolg. Schweren Herzens gab der Hobbyimker also seine Bienenhaltung auf.
Im vergangenen Jahr stieß der Rentner dann auf eine Gesetzesnovelle, wonach die „Kleintier-Erhaltungszucht“seit Neuestem in jedem Gebiet zulässig ist, sei es Wohn-, Misch-, Gewerbe- oder Dorfgebiet. Nun war Horst Mayer überzeugt, dass ihm niemand mehr seine Bienenzucht verbieten könne. Doch das erwies sich als Irrtum. Der Anwalt seines Nachbarn forderte ihn umgehend auf, die Bienenhaltung einzustellen, andernfalls würden Vollstreckungsmaßnahmen aus dem Urteil ergriffen. Auch der Deutsche Imkerbund bestätigte: Eine Änderung der Vorschriften im Baurecht habe keine abändernde Wirkung auf ein zivilrechtliches Unterlassungsurteil. Notgedrungen und weil ihm eine Zahlung von 20 000 Euro drohte, fügte sich Mayer der Aufforderung des gegnerischen Rechtsanwalts und verschenkte seine Bienen. Aber er begann nun seinerseits, sich nach einem Rechtsanwalt umzuse- der für ihn eine Musterklage in dieser Sache führt – und erntete die eingangs bereits erwähnten Absagen. Spätestens an diesem Punkt hätten wohl die meisten aufgegeben. Nicht so Horst Mayer.
Zusammen mit seinem Freund und Berater Herbert Dieminger aus Gablingen suchte er weiter nach einem Anwalt, der sich seiner Sache annehmen würde. Und er wurde fündig. In der Fachzeitschrift Imkerfreund wurde ein Rechtsstreit beschrieben, der ähnlich gelagert war wie seiner und den Rechtsanwalt Ralf Schelkmann aus Lohfelden erfolgreich für den Imker durchgefochten hatte.
An diesen Rechtsanwalt wandte sich Mayer. „Der Mann ist selbst Imker. Wenn er meine Sache übernimmt, wäre das für mich ein Glücksfall“, sagte Mayer vor einer Woche. Inzwischen hält Mayer eine Zusage von Schelkmann in Händen und ist guten Mutes. Sein Berater Herbert Dieminger meinte gestern auf Anfrage unserer Zeitung, der Rechtsanwalt habe erklärt, dass das gegen Horst Mayer ergangene Urhen, teil in allen Belangen rechtswidrig sei. Auf Oberlandesgerichtsebene gebe es eine ganz klare Rechtsprechung in solchen Fragen – zugunsten der Imker.
Dieminger verweist auch auf das Sachverständigengutachten, das Mayer auf Geheiß des Gerichts 2008 einholen musste. Es habe sich um einen der Gutachter gehandelt, die das Gericht vorgeschlagen habe. Dieser Sachverständige habe den friedfertigen Charakter der Bienen ebenso betont wie die Tatsache, dass die Bienen gar nicht in das Grundstück des Klägers flögen, weil dort keine Trachtpflanzen wüchsen. Es sei ein Skandal, so Dieminger, dass dieses Gutachten damals vor Gericht nicht entsprechend berücksichtigt worden sei. Auch missachte das Urteil gänzlich die rechtliche Sonderstellung der Honigbiene und ihre gesetzliche Schutzverankerung im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Rechtsanwalt Schelkmann wolle nun eine neue Strategie im Fall Horst Mayer ausarbeiten. Die Sache werde für Mayer gut ausgehen, ist Dieminger erstaunlich siegesgewiss.