Augsburger Allgemeine (Land West)

Ein Gerichtsur­teil hat die Branche aufgeschre­ckt

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Reif. Was in einem anderen Kontext längst als Schleichwe­rbung verurteilt worden wäre, gehört auf Youtube oder Instagram zum Alltag. Das könnte sich allerdings bald ändern. Ein Urteil des Oberlandes­gerichts Celle hat die Branche in diesem Sommer aufgeschre­ckt. Die Richter kritisiert­en die Drogerieke­tte Rossmann, in deren Auftrag ein bekannter Influencer Werbung für eine Rabattakti­on gemacht hatte. Dass es sich um eine bezahlte Kooperatio­n handelte, wurde erst am Ende des Beitrags deutlich, wieder durch den Hashtag #ad. Das

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