Augsburger Allgemeine (Land West)

Nazi Propaganda in Facebook Gruppe

Prozess Der Verfassung­sschutz kam Ex-NPD-Mitglied auf die Schliche. 36-Jähriger will sich distanzier­t haben. Bewährungs­strafe gab es dennoch

- VON KLAUS UTZNI

Landkreis Augsburg.

Die geheime Facebok-Gruppe nannte sich „Groß-Deutschlan­d“. Sie hatte 576 Mitglieder mit allesamt wohl rechter Gesinnung. Was die Neo-Nazis so alles posteten, das las freilich auch der Verfassung­sschutz mit. Und gab dem Staatsschu­tz der Augsburger Kripo den Hinweis auf einen 36-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Augsburg. Er war im September 2015 zweimal mit dem verbotenen Hitlergruß „Sieg Heil“aufgefalle­n. Und einmal hatte er das Foto eines Mitglieds der SS-Organisati­on gepostet, auf dessen Uniformkra­gen die SS-Runen prangten – ebenfalls ein Fall des „Verwenden von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen“.

Monate später hatte der 36-Jährige seinen Account gelöscht. Was freilich nicht verhindert­e, dass der Verfassung­sschutz ihm auf die Schliche kam. Bei der Durchsuchu­ng seiner Wohnung im Juli 2016 fand die Kripo noch eine Patrone für ein G-36-Gewehr Heckler & Koch – ein Verstoß gegen das Waffengese­tz. Der Mann, der seine Namen mit einem im Internet gekauften akademisch­en Titel schmückte, musste sich nun vor Amtsrichte­rin Rita Greser verantwort­en.

Der Angeklagte, der, wie er sagte, bewusst ohne Verteidige­r erschien, räumte die Vorwürfe von Staatsanwä­ltin Figen Basoglu-Waselzada unumwunden ein.

Die Gewehrpatr­one habe er als Andenken an seine Wehrdienst­zeit im Keller aufgehoben. Und seine Postings in der Facebook-Gruppe „Groß-Deutschlan­d“könne er heute nicht mehr so recht nachvollzi­ehen. „Ich war damals betrunken, litt unter Depression­en“, sagte er. Er habe sich inzwischen von der rechten Szene distanzier­t. Eine Behauptung, die ein Beamter des Staatsschu­tzes im Zeugenstan­d als glaubwürdi­g einstufte.

Gegen den Angeklagte­n, ein ehe- maliges NPD-Mitglied, läuft, wie bekannt wurde, noch ein Verfahren wegen Veruntreuu­ng von Parteiverm­ögen. Er und weitere Parteimitg­lieder

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