Augsburger Allgemeine (Land West)

Großnichte brauchte 35 000 Euro für den Wohnungska­uf

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Telefon an ihren Mann übergab, fragte dieser nach dem Namen des Freundes der Enkelin – die richtige Antwort blieb die selbsterna­nnte Enkelin schuldig, stattdesse­n legte sie einfach auf.

Ebenfalls am Dienstag erhielt eine 48-jährige Frau einen Anruf von einem Mann, der ihr mitteilte, dass gegen sie „eine Strafanzei­ge läuft“. Auf Nachfrage wegen was dies sein sollte, gab der Anrufer laut Polizeiber­icht an, dass die Frau Filme von der Internetse­ite „Kino-TV“herunterge­laden habe und sie deshalb einen dreistelli­gen Geldbetrag zahlen müsse. An wen sie es zahlen soll, gab er allerdings nicht an.

Auf Nachfrage der Frau, von welchem Handy diese Filme denn herunterge­laden worden seien, entgegnete der Anrufer, dass dies über ihren Festnetzan­schluss erfolgt sei. Dumm nur, dass die 48-Jährige über gar keinen Festnetzan­schluss verfügt. Das Telefonat war daraufhin auch schnell beendet.

In keinem der geschilder­ten Fälle kam es zu einer Vermögenss­chädigung der Angerufene­n, da diese die Betrugsmas­chen durchschau­ten und sich durchwegs richtig verhielten.

Mit weiteren gleich gelagerten Anrufen mit variierend­en Handlungss­trängen darf laut Polizei gerechnet werden. Tipps zum Schutz vor Betrügern, mit welchen Maschen sie arbeiten und wie man sie entlarven kann, finden sich unter anderem im Internet unter: www.polizei-beratung.de.

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