Augsburger Allgemeine (Land West)
Großnichte brauchte 35 000 Euro für den Wohnungskauf
Telefon an ihren Mann übergab, fragte dieser nach dem Namen des Freundes der Enkelin – die richtige Antwort blieb die selbsternannte Enkelin schuldig, stattdessen legte sie einfach auf.
Ebenfalls am Dienstag erhielt eine 48-jährige Frau einen Anruf von einem Mann, der ihr mitteilte, dass gegen sie „eine Strafanzeige läuft“. Auf Nachfrage wegen was dies sein sollte, gab der Anrufer laut Polizeibericht an, dass die Frau Filme von der Internetseite „Kino-TV“heruntergeladen habe und sie deshalb einen dreistelligen Geldbetrag zahlen müsse. An wen sie es zahlen soll, gab er allerdings nicht an.
Auf Nachfrage der Frau, von welchem Handy diese Filme denn heruntergeladen worden seien, entgegnete der Anrufer, dass dies über ihren Festnetzanschluss erfolgt sei. Dumm nur, dass die 48-Jährige über gar keinen Festnetzanschluss verfügt. Das Telefonat war daraufhin auch schnell beendet.
In keinem der geschilderten Fälle kam es zu einer Vermögensschädigung der Angerufenen, da diese die Betrugsmaschen durchschauten und sich durchwegs richtig verhielten.
Mit weiteren gleich gelagerten Anrufen mit variierenden Handlungssträngen darf laut Polizei gerechnet werden. Tipps zum Schutz vor Betrügern, mit welchen Maschen sie arbeiten und wie man sie entlarven kann, finden sich unter anderem im Internet unter: www.polizei-beratung.de.