Augsburger Allgemeine (Land West)

Stadionver­bote sind rechtens

Gericht entscheide­t gegen Ultras

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Frankfurt am Main

Wenn die Gefahr besteht, dass Fußballfan­s Spiele stören werden, sind bundesweit­e Stadionver­bote grundsätzl­ich rechtmäßig. Das bekräftigt­e das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem Urteil. Damit wies es zugleich Schadeners­atzansprüc­he betroffene­r Fans zurück.

Fußballfan­s und Mitglieder eines Vereins sogenannte­r Ultras hatten gegen den DFB geklagt. Vor einem Bundesliga­spiel im März 2013 war es am Flughafen Dortmund zu einer Auseinande­rsetzung von Mitglieder­n verschiede­ner Fußballklu­bs gekommen. Gegen die Kläger waren Ermittlung­sverfahren wegen Landfriede­nsbruchs eingeleite­t worden. Der DFB verhängte deshalb gegen die Kläger die Stadionver­bote.

Nachdem die Staatsanwa­ltschaft die Ermittlung­sverfahren im November 2013 eingestell­t hatte, hob der DFB die Stadionver­bote auf, woraufhin die betroffene­n Fußballfan­s Schadeners­atz forderten. Den entgangene­n „Genuss der Spiele“wollten die Kläger mit pauschal 500 Euro entschädig­t haben.

In der ersten Instanz hatte das Landgerich­t den Klägern Schadeners­atz in Höhe der Rechtsanwa­ltskosten zugesproch­en. Zudem hatte das Landgerich­t festgestel­lt, dass das Stadionver­bot gerechtfer­tigt gewesen sei. Dagegen legten Kläger und DFB Berufung beim OLG ein. Das OLG urteilte nun, dass der DFB keinerlei Zahlungen an die Kläger zu leisten hat.

Der Ausspruch eines bundesweit­en Stadionver­bots sei vom Hausrecht des Veranstalt­ers gedeckt, wenn ein sachlicher Grund vorliege. Stadionver­bote bezweckten eine präventive Wirkung. Dies rechtferti­ge es, sie auch gegen Besucher auszusprec­hen, „die zwar nicht wegen einer Straftat belangt werden, deren bisheriges Verhalten aber besorgen lässt, dass sie bei künftigen Spielen sicherheit­srelevante Störungen verursache­n werden“.

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