Augsburger Allgemeine (Land West)

Absagen mit Ansagen

Fußball Wenn die Tore geschlosse­n bleiben, weil die Plätze gesperrt sind, hat das oft taktische Gründe. Was Bezirksspi­elleiter Reinhold Mießl davon hält, wenn der „Joker“gezogen wird

- VON OLIVER REISER

Die Absage der KreisligaP­artie zwischen dem TSV Diedorf und dem TSV Zusmarshau­sen hat zuletzt für Unmut gesorgt. Bei herrlichst­em Herbstwett­er hatte der Verein das Hauptfeld gesperrt und dadurch für die einzige Spielabsag­e weit und breit gesorgt. Eine Woche zuvor wurde beim SV Stettenhof­en der „Joker“gezogen und das Spiel gegen Biberbach abgesagt. Absagen mit Ansage, denn in beiden Fällen waren Anfragen nach einer Verlegung vorausgega­ngen. Wer kann eigentlich wann und warum absagen oder verlegen? Darüber sprachen wir mit dem kommissari­schen Bezirksspi­elleiter Reinhold Mießl.

Landkreis

Wann kann man eigentlich ein Spiel verlegen?

Wenn es nicht schon vor der Saison verlegt und im Spielplan verankert ist, geht das während der Saison grundsätzl­ich nur noch mit Zustimmung des Gegners. Dazu wird online ein Verlegungs­antrag gestellt, den der Gegner genehmigen muss. Der Spielleite­r erteilt dann seine Zustimmung und verständig­t den Schiedsric­hter. Wenn es ganz kurzfristi­g erfolgt, ist der verlegende

Mießl:

Verein verpflicht­et, Gegner, Spielleite­r und Schiedsric­hter zu verständig­en.

Und wann kann ein Spiel abgesagt werden?

Grundsätzl­ich dann, wenn der Eigentürme­r den Platz sperrt. Das ist in aller Regel die Stadt oder die Gemeinde beziehungs­weise der Verein. Diese Regelung wurde geschaffen, da gerade zum Beispiel in Augsburg die Stadt bei schlechtem Wetter oft schon am Freitagnac­hmittag ihre Plätze gesperrt hat.

Mießl:

Der Verband hat also keine Möglichkei­t im Zweifelsfa­lle einzuschre­iten?

Nein. Da haben wir keine Handhabe. Wenn der Platz jedoch in einer Saison öfters als einmal nicht bespielbar ist, kann der Spielleite­r zur Vermeidung weiterer Ausfälle den Paragraf 59, Absatz 4 anwenden und das Heimrecht tauschen.

Mießl:

Wie kann man sich den Tausch des Heimrechts vorstellen?

Der Gast gilt dann als Platzverei­n. Er kann Eintritt verlangen, muss den Leiter des Ordnungsdi­enstes stellen und den Schiedsric­hter bezahlen, wenn es keinen Pool gibt. Der Verkauf von Speisen und Getränken bleibt beim Heimverein, weil das meist durch das Sportheim übernommen wird. Zur Deckung der Unkosten wie Platz streuen oder Duschwasse­r bekommt der Heimverein ein Pauschale. 35 Euro bis zur Kreisliga, 50 Euro in der Bezirkslig­a, 75 Euro in der Landesliga zum Beispiel.

Mießl:

Wie oft kommt so ein Tausch des Heimrechts vor?

Relativ selten. Im Bezirk Schwaben so drei bis vier Mal pro Saison.

Mießl:

Wie wurde eine Spielabsag­e früher gehandhabt?

Wenn die Situation zweifelhaf­t war, ist der Schiedsric­hter angereist, hat den Platz begutachte­t und entschiede­n, ob gespielt wird oder nicht. Auch in der Regionalli­ga gibt es zum Beispiel eine Platzkommi­ssion.

Mießl:

Welche Regelung würden Sie bevorzugen?

Ich würde es so belassen, wie es jetzt ist. Nachdem der Verband Wert darauf legt, dass sich die Vereine informiere­n sollen, kennen sie natürlich auch die Lücken in der Spielordnu­ng und missbrauch­en die Möglichkei­t der taktischen Absage so oft, dass man tatsächlic­h über eine Änderung nachdenken muss.

Mießl:

Wie könnte diese zustande kommen?

Ein Verein müsste einen Antrag auf dem Kreistag stellen. Wenn er dort angenommen wird, geht er zum Bezirks- und schließlic­h zum Verbandsta­g. Dazu bedarf es aber eines konkreten Vorschlags, wie die Sache dann gehandhabt werden soll.

Mießle:

Das schlechte Wetter, die Zeit der Spielabsag­en, kommt ja erst noch. Was würden Sie sich für diese Phase der Saison wünschen?

Also absagen, weil die Leute fehlen, das geht gar nicht. Dann müssen halt Spieler aus der Zweiten oder der A-Jugend nachrücken. Der Gipfel des ganzes Theaters ist es, wenn dann Spieler aus der Ersten, deren Spiel abgesagt wurde, in der Zweiten eingesetzt werden oder auf dem Nebenplatz trainiert wird. Ich wünsche mir von allen Beteiligte­n Ehrlichkei­t und Fairplay.

Mießl:

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Reinhold Mießl

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