Augsburger Allgemeine (Land West)
Architekten verklagen den Markt Diedorf
Kindergartenstreit Die Klageschrift ist abgeschickt. Es geht um Geld für die Planung einer Tagesstätte im Ortsteil Hausen. Unterdessen wollen Gemeinderäte endlich wissen, was vorgefallen ist. Bürgermeister blockt ab
„Wir haben die Abrechnung der Architekten, die wir bereits im März erhalten haben, bezahlt.“Bürgermeister Peter Högg
Diedorf
Die Marktgemeinde Diedorf muss sich auf einen Rechtsstreit einstellen: In dieser Woche haben die Anwälte des Architekturbüros Petri/Tanislar Klage gegen die Gemeinde eingereicht, bestätigt Sebastian Petri. Bei der Gemeinde eingegangen ist sie allerdings noch nicht. Es geht um, aus Sicht der Architekten, ausstehende Zahlungen für die Planung eines Kindergartens im Ortsteil Hausen.
In diesem Zusammenhang wollen die Marktgemeinderäte von CSU, Bürgerunion, Freien Wählern und Grünen – das sind neun von elf Gemeinderäten – endlich wissen, was sich zwischen der Verwaltung und diesen ersten Planern des neuen Kindergartens im Ortsteil Hausen zugetragen hat. Dazu hatten sie auf der jüngsten Sitzung des Rats den Antrag gestellt, den Schriftverkehr zwischen dem Architekturbüro und der Gemeinde Diedorf endlich einsehen zu können. Die Unterlagen sollten im Rathaus für die Gemeinderäte ausgelegt werden, so der Antrag. Dazu wird es nicht kommen: Die Mehrheit im Rat mit den Stimmen von Wir für Diedorf (WfD) und SPD lehnte ihn ab.
Wie berichtet, hatte das Büro ursprünglich den Zuschlag erhalten, für die Gemeinde eine neue Kindertagesstätte in der Nähe des Baugebiets Oggenhof im Ortsteil Hausen zu planen. Dann stiegen die Kosten – was im Laufe der Planungen deutlich absehbar war, wie Architekt Sebastian Petri im Gespräch mit der Augsburger Allgemeinen im Sommer gesagt hatte. Das habe man dem Bürgermeister auch mehrmals mitgeteilt, so Petri damals. Der Bürgermeister habe das aber nicht wahrhaben wollen, so Petris Eindruck während dieser Zeit. Was zwischen Bürgermeister, Architekten und den jeweiligen Anwälten im Schriftverkehr besprochen und vielleicht auch schief gelaufen ist, das wollen die Gemeinderäte nun wissen. Bisher war die Einsicht in die Unterlagen von Bürgermeister Peter Högg nach Rücksprache mit Rechtsanwalt Thomas Jahn, wie er auf der Sitzung sagte, verweigert worden. Darauf gebe es kein Recht, so Högg. Diese Antwort hatten die Gemeinderäte Andreas Köglowitz (Grüne) und Frank Wasser (Bürgerunion) auch schon auf ihre expliziten Nachfragen auf der Gemeinderatssitzung im Juli erhalten. Das wollten Köglowitz und sein CSU-Kollege Horst Heinrich aber so nicht hinnehmen und erkundigten sich nach ihrem Recht bei der kommunalen Aufsicht im Landratsamt. Aus der Antwort des Fachbereichsleiters der Kommunalaufsicht, Johannes Bayerl, leiteten sie ab, dass sie jedoch durchaus ein Recht darauf hätten. Was aber nicht in jedem Fall stimmt, wie Bayerl nun präzisiert. Das Recht gilt nur, wenn es um ein für die nächste Sitzung anstehendes Thema geht – nicht rückwirkend für einzelne Gemeinderäte. Was hinter dem Beharren der Gemeinderäte steckt: Sie wollen wissen, ob zwischen Verwaltung und Architekten besprochen wurde, ob nicht vor allem auch eine gütliche Einigung möglich gewesen wäre, so Horst Heinrich. Am Ende geht es darum, wie viel der neue Kindergarten insgesamt kostet.
Einen Ausweg könnte nun der Antrag von Daniel Fendt, Fraktionssprecher von WfD, aufzeigen. Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Thomas Jahn, soll auf einer der nächsten Sitzungen einen Sachstandsbericht abgeben. Bürgermeister Högg erklärte zwar zunächst, dass dies momentan keinen Sinn mache, da der gleiche Stand wie im Juli vorläge. „Wir haben die Abrechnung der Architekten, die wir bereits im März erhalten haben, bezahlt“, erklärte er.
Seit der Sitzung vom 18. Juli habe es keinen Schriftverkehr mehr gegeben, sodass man davon ausgehen könne, dass dies akzeptiert und alles richtig gemacht wurde. Dennoch wurde diesem Antrag bei zwei Gegenstimmen zugestimmt. Den Schriftverkehr soll der Anwalt dann als Tischvorlage zur Einsicht dabei haben. Möglicherweise ist dann auch schon die Klageschrift darunter.