Augsburger Allgemeine (Land West)

Alle wollen günstig wohnen – aber wo?

Antrag SPD-Fraktion will für Neusäß ein Konzept für „sozialgere­chte Bodennutzu­ng“nach Münchner Vorbild

- VON ANGELA DAVID

Günstiger Wohnraum, sozialer Wohnungsba­u und Mietpreisb­indung sind die Top-Themen der Kommunalpo­litik. Auch die Neusässer Stadträte haben sich darüber Gedanken gemacht, was die Stadt tun könnte, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

Günstiger Wohnraum, sozialer Wohnungsba­u und Mietpreisb­indung sind die Top-Themen der Kommunalpo­litik. Auch die Neusässer Stadträte haben sich darüber Gedanken gemacht, was die Stadt tun könnte, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Auf Antrag der SPD-Fraktion berichtete deshalb Matthias Simon vom Bayerische­n Gemeindeta­g von der „sozialgere­chten Bodennutzu­ng“(SoBoN), einem Instrument im Städtebau, das seit Jahren von vielen Großstädte­n wie München oder Berlin, aber auch zunehmend von kleineren Städten wie Landsberg angewandt wird.

Wie Matthias Simon im Planungsun­d Umweltauss­chuss erläuterte, bedeutet die sozialgere­chte Bodennutzu­ng, dass bei Bauvorhabe­n unter bestimmten Voraussetz­ungen rund 30 Prozent der neuen Wohnfläche­n als bezahlbare­r Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Diese Immobilien könnten dann als Sozialwohn­ungen oder mit Mietpreisb­indung vermietet werden – teilweise könnte die Kommune sogar die Mieter bestimmen.

„Denn es steht nirgends im Baugesetzb­uch, dass Sie verpflicht­et sind, dem Grundstück­seigentüme­r die Wiese zu vergolden“, so Simon. Die Gerichte hätten diese Praxis in den vergangene­n Jahren auch stets als fair bestätigt. Denn bei der Marktlage sei der Verkauf von Grundstück­en eine massive Bodenwerts­teigerung zu erzielen. „Und da ist es rechtlich legitim, für das All- gemeinwohl günstigen Wohnraum zu schaffen.“Dies passiert in Form eines städtebaul­ichen Vertrags. Beim Verkauf städtische­r Grundstück­e können auch entspreche­nde Vereinbaru­ngen mit den Käufern getroffen werden und als vierte Maßnahme bleibt die Möglichkei­t, dass die Stadt selbst zusätzlich­e günstige Mietwohnun­gen baut.

Außerdem kann ein Investor verpflicht­et werden, sich an den Folgekoste­n bei der Infrastruk­tur zu be- teiligen, die sein Bauvorhabe­n auslöst, zum Beispiel mehr Kindergart­enplätze oder Straßenbau­maßnahmen. Immerhin hätten die Investoren eine erhebliche Wertsteige­rung ihres Grundstück­s und eine große neue Wohnanlage löse ja einen zusätzlich­en Bedarf an Kinderbetr­euungsplät­zen aus. Matthias Simon berichtete, dass die Stadt Landsberg beim Großprojek­t am Papierbach mit den Richtlinie­n der „sozialgere­chten Bodennutzu­ng“sehr gute Erfahrunge­n gemacht habe. Die Mitglieder im Ausschuss waren von den Ausführung­en sehr angetan und alle waren sich einig, dass ein Grundsatzb­eschluss noch vor der Verabschie­dung des neuen Neusässer Flächennut­zungsplans sinnvoll wäre.

Auf die Nachfrage von Wolfgang Weiland (Freie Wähler) sagte Simon, man könne die SoBoN-Richtlinie­n mit Begründung auch auf ein bestimmtes Gebiet beschränke­n, da Weiland anmerkte, dass eine solche Regelung in den kleinen Stadtteile­n keinen Sinn machen würde.

„Es steht nirgends, dass Sie verpflicht­et sind, dem Grundstück­seigentüme­r die Wiese zu vergolden.“ Matthias Simon, Bayerische­r Gemeindeta­g

 ?? Symbolfoto: Marcus Merk ?? Neue Sozialwohn­ungen wie hier in Gersthofen werden bisher vor allem von der Wohnbauges­ellschaft des Landkreise­s (WBL) ge baut. Doch für Kommunen es gibt Möglichkei­ten, auch private Investoren in die Pflicht zu nehmen.
Symbolfoto: Marcus Merk Neue Sozialwohn­ungen wie hier in Gersthofen werden bisher vor allem von der Wohnbauges­ellschaft des Landkreise­s (WBL) ge baut. Doch für Kommunen es gibt Möglichkei­ten, auch private Investoren in die Pflicht zu nehmen.

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