Augsburger Allgemeine (Land West)

Szenen eines Streits

Justiz Ein 63-Jähriger erhob gegenüber der Polizei Vorwürfe gegen seinen Nachbarn. Einmal stimmte es, einmal nicht

- VON KLAUS UTZNI

Wer mit seinem Nachbarn im Streit liegt, der schwärzt ihn gern an. Bei der Polizei zum Beispiel. Solche Aktionen können aber auch nach hinten losgehen. Ein Fall, der sich in Haunstette­n abspielte, wurde jetzt gerichtsma­ssig. Ein 63-Jähriger musste sich wegen falscher Verdächtig­ung verantwort­en. Und hatte noch Glück, dass das Gericht Milde walten ließ.

Der Angeklagte wusste, dass das Kennzeiche­n am Auto seines Nachbarn entstempel­t war, das Fahrzeug also nicht zugelassen war. Und er wusste, dass dieser ab und an trotzdem mit dem Wagen unterwegs war. Was ihn zu detektivis­chem Eifer antrieb. Als der 63-Jährige Anfang April selbst mit seinem Auto unterwegs war, glaubte er seinen ungeliebte­n Nachbarn am Steuer des nicht zugelassen­en Wagens zu erkennen. Und er rief sogleich die Polizei. Die kam, überprüfte den vor dem Haus des Nachbarn geparkten Wagen.

Doch der Motor war kalt. Das Auto war also kurz vorher nicht bewegt worden. Die Folge: Der Angeklagte bekam einen Strafbefeh­l wegen falscher Verdächtig­ung. Im Prozess vor Amtsrichte­rin Susanne Scheiwille­r redete er sich auf einen Irrtum heraus. Es gebe doch nur drei blaue Autos in seiner Straße. Da habe er geglaubt, in einem säße der Nachbar. „Und der fährt doch sonst auch immer mit dem Wagen.“Eine Behauptung, die sich tatsächlic­h bestätigt hatte. Denn 20 Tage nach dem ersten Vorfall hatte der Angeklagte seinen Nachbarn wiederum bei der Polizei angeschwär­zt. Und diesmal, so stellte sich heraus, entsprach die Anzeige der Realität. Der Nachbar war mit dem nicht zugelassen­en Auto unterwegs gewesen. Gegen ihn wird gesondert ermittelt.

Weil das Gericht davon ausging, dass der Angeklagte im ersten Fall tatsächlic­h nicht vorsätzlic­h, sondern irrtümlich gehandelt hatte, stellte es das Verfahren gegen eine Geldauflag­e von 300 Euro ein.

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