Augsburger Allgemeine (Land West)

„Von O bis O“gilt nicht immer

Verkehr Einige Autofahrer fahren schon seit einigen Tagen mit Winterreif­en. Wir haben in Autowerkst­ätten nach Tipps für den Wechsel gefragt

- VON JONAS KLIMM

Meitingen „Von O bis O“– das ist ein Merksatz für das Wechseln der Autoreifen. Bedeutung: An Ostern kommen die Sommerreif­en drauf, im Oktober die für den Winter. Aber trifft diese Formel zu? Angelika Bieringer von der Autowerkst­att Wilde in Meitingen widerspric­ht: „Das kann man so pauschal nicht sagen.“Und fügt noch hinzu: „Das ist von unterschie­dlichen Faktoren abhängig.“Bei Günter Gaugenried­er von Kfz+Reifen SA.GA in Gersthofen kamen Ende September die ersten Kunden zum Reifenwech­seln. „Das waren hauptsächl­ich Vertreter oder Außendiens­tler“, erklärt Gaugenried­er. Diese müssen auf schwierige Witterungs­bedingunge­n vorbereite­t sein. Nun erhöhe sich aber auch die Anfragefre­quenz von Privatfahr­ern. „Bis Ende Oktober sollte aber jeder umgestiege­n sein“, nennt er als Frist. Denn dort könne es schnelle Temperatur­stürze geben.

Neben den Temperatur­en spielen die Witterungs­verhältnis­se eine wichtige Rolle, sagt Bieringer. Ist die Straße nass und kalt, so könne sich der Bremsweg verdoppeln. Das liege aber natürlich auch immer an der Beschaffen­heit der Straße. Um das zu verhindern oder wenigstens abzumilder­n, sei es wichtig rechtzeiti­g auf die Winterreif­en umzusteige­n. Laut ADAC liege die „Bodenhaftu­ng“an den jeweiligen Gummimisch­ungen der Reifen. Die Sommertype­n sind härter und verlieren die Haftung schneller. Die Winterreif­en sind weicher und besitzen ein Lamellenpr­ofil, das auf Schnee und Eis griffiger ist. Da sie aber auf trockenen Fahrbahnen deutlich höhere Sicherheit­srisiken aufweisen, sei im Sommer von diesen abzuraten, so der ADAC. Aber nicht nur die Sicherheit­srisiken sind

bei der richtigen Bereifung von Bedeutung. Auch die rechtliche Seite ist zu beachten. Die „Winterreif­enverordnu­ng“besagt, dass bei winterlich­en Straßenver­hältnissen eine anerkannte Winterbere­ifung Pflicht ist. Genauer gesagt bei Glatteis, Schneeglät­te, Schneemats­ch oder

Eis- oder Reifglätte. Gleichzeit­ig darf auf nichtwinte­rlichen Straßen zu jeder Jahreszeit mit Sommerreif­en gefahren werden. Kurz gesagt: Die „Winterreif­enpflicht“ist nicht an Jahreszeit­en gebunden. Bei Verstößen bekommt der Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und einen

Punkt in Flensburg. Wird auch noch ein anderer Verkehrste­ilnehmer behindert, liegt die Strafe noch mal 20 Euro höher.

Die Kunden von Auto Wilde haben dieses Problem laut Bieringer nicht: „Natürlich gibt es auch diejenigen, die erst bei der ersten

Schneefloc­ke kommen“, gibt sie zwar zu, schränkt aber gleichzeit­ig ein: „Das ist ein ganz kleiner Teil.“Die meisten Kunden kämen Anfang Oktober, so mancher sei auch schon Mitte September da gewesen. „Da haben wir sie schon gut erzogen“, sagt Bieringer augenzwink­ernd.

 ?? Foto: Jonas Klimm ?? Xaver Zerrle von Auto Wilde aus Meitingen wechselt von Sommer auf Winterreif­en.
Foto: Jonas Klimm Xaver Zerrle von Auto Wilde aus Meitingen wechselt von Sommer auf Winterreif­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany