Augsburger Allgemeine (Land West)
„Von O bis O“gilt nicht immer
Verkehr Einige Autofahrer fahren schon seit einigen Tagen mit Winterreifen. Wir haben in Autowerkstätten nach Tipps für den Wechsel gefragt
Meitingen „Von O bis O“– das ist ein Merksatz für das Wechseln der Autoreifen. Bedeutung: An Ostern kommen die Sommerreifen drauf, im Oktober die für den Winter. Aber trifft diese Formel zu? Angelika Bieringer von der Autowerkstatt Wilde in Meitingen widerspricht: „Das kann man so pauschal nicht sagen.“Und fügt noch hinzu: „Das ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.“Bei Günter Gaugenrieder von Kfz+Reifen SA.GA in Gersthofen kamen Ende September die ersten Kunden zum Reifenwechseln. „Das waren hauptsächlich Vertreter oder Außendienstler“, erklärt Gaugenrieder. Diese müssen auf schwierige Witterungsbedingungen vorbereitet sein. Nun erhöhe sich aber auch die Anfragefrequenz von Privatfahrern. „Bis Ende Oktober sollte aber jeder umgestiegen sein“, nennt er als Frist. Denn dort könne es schnelle Temperaturstürze geben.
Neben den Temperaturen spielen die Witterungsverhältnisse eine wichtige Rolle, sagt Bieringer. Ist die Straße nass und kalt, so könne sich der Bremsweg verdoppeln. Das liege aber natürlich auch immer an der Beschaffenheit der Straße. Um das zu verhindern oder wenigstens abzumildern, sei es wichtig rechtzeitig auf die Winterreifen umzusteigen. Laut ADAC liege die „Bodenhaftung“an den jeweiligen Gummimischungen der Reifen. Die Sommertypen sind härter und verlieren die Haftung schneller. Die Winterreifen sind weicher und besitzen ein Lamellenprofil, das auf Schnee und Eis griffiger ist. Da sie aber auf trockenen Fahrbahnen deutlich höhere Sicherheitsrisiken aufweisen, sei im Sommer von diesen abzuraten, so der ADAC. Aber nicht nur die Sicherheitsrisiken sind
bei der richtigen Bereifung von Bedeutung. Auch die rechtliche Seite ist zu beachten. Die „Winterreifenverordnung“besagt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen eine anerkannte Winterbereifung Pflicht ist. Genauer gesagt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder
Eis- oder Reifglätte. Gleichzeitig darf auf nichtwinterlichen Straßen zu jeder Jahreszeit mit Sommerreifen gefahren werden. Kurz gesagt: Die „Winterreifenpflicht“ist nicht an Jahreszeiten gebunden. Bei Verstößen bekommt der Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und einen
Punkt in Flensburg. Wird auch noch ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, liegt die Strafe noch mal 20 Euro höher.
Die Kunden von Auto Wilde haben dieses Problem laut Bieringer nicht: „Natürlich gibt es auch diejenigen, die erst bei der ersten
Schneeflocke kommen“, gibt sie zwar zu, schränkt aber gleichzeitig ein: „Das ist ein ganz kleiner Teil.“Die meisten Kunden kämen Anfang Oktober, so mancher sei auch schon Mitte September da gewesen. „Da haben wir sie schon gut erzogen“, sagt Bieringer augenzwinkernd.