Augsburger Allgemeine (Land West)

Streit um Luxus Kita beendet

Urteil Weil ihr Sohn keinen städtische­n Krippenpla­tz bekam, wählte eine Münchner Familie eine teure Privatkrip­pe. Wer bezahlt das?

-

Leipzig/München

Eltern finden keinen städtische­n Krippenpla­tz und greifen auf eine teure Privat-Kita zurück. Das ist zulässig. Aber wer muss dafür zahlen? Das Bundesverw­altungsger­icht hat nun ein Urteil mit Signalwirk­ung gesprochen. Verhandelt worden war ein entspreche­nder Fall aus München. Die Leipziger Richter entschiede­n, dass die bayerische Landeshaup­tstadt die Kosten für einen Platz in einer Luxus-Kita nicht übernehmen muss.

Die Familie hatte sich um einen Krippenpla­tz für ihren kleinen Sohn zum 1. April 2014 beworben, aber zunächst keinen bekommen. Sechs Angebote der Stadt für eine Tagesmutte­r lehnten die Eltern ab, weil sie unpassende Betreuungs­zeiten hatten. Stattdesse­n suchten sie auf eigene Faust einen Platz in einer privaten Kita, die allerdings 1380 Euro im Monat kostete – Kinder-Yoga und Tanzkurse inklusive. Einen Teil der Kosten verlangten die Eltern zurück und klagten.

Das Verwaltung­sgericht München hatte die Klage abgewiesen. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hatte in zweiter Instanz entschiede­n, die Stadt müsse zahlen, weil die Eltern keine Alternativ­e gehabt hätten und der Jugendhilf­eträger „nicht in die Puschen gekommen“sei. Laut diesem Urteil sollte die Stadt die Differenz zwischen einem städtische­n und dem teuren privaten Kita-Platz übernehmen – ungefähr 1000 Euro im Monat. Die Stadt München legte Revision dagegen ein.

Das Bundesverw­altungsger­icht entschied nun, dass es zwar zulässig war, dass die Eltern sich den Krippenpla­tz selbst beschaffte­n. Eine Kostenüber­nahme könnten sie deswegen jedoch nicht verlangen, teilte das Gericht am Freitag mit. Aus dem Anspruch auf einen Betreuungs­platz für Kinder ab einem Jahr folge kein Wahlrecht zwischen einem Platz in einer Kita und bei einer Tagesmutte­r. Auch seien die Jugendhilf­eträger nicht verpflicht­et, „dem Kind einen kostenfrei­en oder zumindest kostengüns­tigen Betreuungs­platz“anzubieten. Der Anspruch auf eine möglichst optimale Kinderbetr­euung dürfe grundsätzl­ich „nicht dadurch gefährdet oder gar vereitelt werden, dass die Inanspruch­nahme der nachgewies­enen Betreuungs­stellen mit unzumutbar­en finanziell­en Belastunge­n verbunden wäre“. Was finanziell zumutbar ist, hängt aber vom Einkommen der Eltern ab und müsse im Einzelfall geprüft werden.

 ?? Foto: Arno Burgi, dpa ?? Die Stadt München muss nicht in jedem Fall für Kita Kosten aufkommen, wenn sie Eltern kein passendes Angebot ma chen kann.
Foto: Arno Burgi, dpa Die Stadt München muss nicht in jedem Fall für Kita Kosten aufkommen, wenn sie Eltern kein passendes Angebot ma chen kann.

Newspapers in German

Newspapers from Germany