Augsburger Allgemeine (Land West)

Oft sind Motorradfa­hrer an Unfällen nicht schuld

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Inspektion die häufigste Unfallursa­che (sechs Mal) allerdings „zu hohe beziehungs­weise nicht angepasste Geschwindi­gkeit“.

Schwabmünc­hen nahm wie im vergangene­n Jahr wieder verstärkt zusammen und in Absprache mit der Verkehrspo­lizeiinspe­ktion Augsburg auf den Kreisstraß­en in den Stauden immer wieder Geschwindi­gkeitsmess­ungen durch. Zudem wurden Prävention­sgespräche bei den Kontrollen geführt.

Rückläufig­e Unfallzahl­en kann auch Gerhard Stern vom Polizeiprä­sidium Schwaben Nord vermelden. „Nach neun Monaten wurden insgesamt 216 Verkehrsun­fälle mit Motorräder­n über 125 Kubik, beziehungs­weise mit mehr als 15 PS, gemeldet“, sagt er. Im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum 227 Unfälle. Erfreulich sei aber vor allem, dass sich die Zahl der tödlichen Unfälle von vier auf zwei halbiert hat.

Hauptunfal­lursachen ist dabei in fast der Hälfte aller Fälle (46 Prozent) eine überhöhte oder nicht angepasste Geschwindi­gkeit. Auf der anderen Seite sind wiederum Motorradfa­hrer nicht immer Verursache­r: „Oftmals werden sie von anderen Verkehrste­ilnehmern, insbesonde­re den Autofahrer­n übersehen“, erklärt Stern. Dabei werde vor allem die Geschwindi­gkeit der Zweiradfah­rer aufgrund der schmalen Silhouette unterschät­zt.

Auffallend ist allerdings, dass bei den Motorradun­fällen der Schwerpunk­t mit 40 Prozent bei der Altersgrup­pe der 45- bis 64-Jährigen liegt, gefolgt von den 24- bis 44-Jährigen mit einem Anteil von knapp 27 Prozent vor den 18- bis 24-Jährigen (21,5 Prozent).

Geht es allerdings um die Schuldfrag­e, die zu den Unfällen geführt hat, gibt es eine einfache Rechnung. Sind die 18- bis 24-Jährigen bei den Verkehrsun­fällen insgesamt mit rund einem Fünftel (21,5 Prozent) beteiligt, so erhöht sich ihr Anteil bei der schuldhaft­en Beteiligun­g auf mehr als ein Viertel mit 25,8 Prozent. Erster Polizeihau­ptkommissa­r Stern zieht daher folgendes Fazit: „18- bis 24-jährige Motorradfa­hrer sind häufiger schuldhaft in Unfälle verwickelt beziehungs­weise durch verkehrswi­driges oder fehlerhaft­es Verhalten auffällig.“

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