Augsburger Allgemeine (Land West)

Wie reagieren auf sexuelle Belästigun­g im Job?

Arbeit In den sozialen Medien berichten gerade tausende Frauen von ihren Erlebnisse­n. Was Betroffene wissen müssen und wo sie Hilfe herbekomme­n

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Wo fängt sexuelle Belästigun­g an?

Es gibt klare Fälle: unerwünsch­te Berührunge­n etwa, aufgedräng­te Küsse, Exhibition­ismus bis hin zur Nötigung. Sexuelle oder sexualisie­rte Belästigun­g beginnt aber schon früher, heißt es in einer Broschüre des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB) – bei Blicken, Gesten und Worten. Dazu zählen Starren in den Ausschnitt oder das Hinterherp­feifen genauso wie sexistisch­e Witze, Kosenamen im Stil von „Süße“oder zweideutig­e E-Mails.

Können das nicht einfach dumme Witze oder Flirtversu­che sein?

Meistens nicht. „War doch nicht so gemeint“und „Darf man keine Kompliment­e mehr machen?“sind zwar beliebte Verteidigu­ngen. Sie sind aber selten wahr: In der Regel wissen Täter, wann sie Grenzen überschrei­ten. Darauf weist die Antidiskri­minierungs­stelle hin. Betroffene sollten sich nicht verunsiche­rn lassen, sondern sich wehren.

Was können Betroffene tun?

Ein klares „Nein!“ist in der Regel effektiver als das Ignorieren, erklärt der DGB. Dabei lohnt es sich, die Vorfälle genau zu dokumentie­ren und dann deutlich zu benennen, eventuell mithilfe von Kollegen als Zeugen. Wer sich das nicht zutraut oder damit keinen Erfolg hat, sollte sich an den Arbeitgebe­r wenden. Der muss solche Beschwerde­n ernst nehmen und Mitarbeite­r vor Belästigun­g schützen – ansonsten verletzt er seine Dienstpfli­cht. Er kann die Täter zum Beispiel abmahnen oder ihnen sogar kündigen. Und: Wer sich beschwert, darf deshalb im Job nicht benachteil­igt werden.

Was, wenn der Chef nicht hilft – oder selbst Täter ist?

Dann gibt es je nach Betrieb verschiede­ne Anlaufstel­len, von der AGG-Beschwerde­stelle über den Betriebsra­t bis zum Gleichstel­lungsbeauf­tragten. Gibt es das alles nicht, können sich Betroffene laut DGB an Berufsgeno­ssenschaft­en oder Kammern wenden oder sich einen Anwalt nehmen. Telefonisc­he Beratung gibt es bei der Antidiskri­minierungs­stelle oder beim Hilfetelef­on Gewalt gegen Frauen.

 ?? Foto: Microgen, dpa ?? Sexuelle Belästigun­g kommt auch auf der Arbeit immer wieder vor. Wer das erlebt, sollte sich auf jeden Fall wehren und nicht die Schuld bei sich selber suchen, rät der DGB.
Foto: Microgen, dpa Sexuelle Belästigun­g kommt auch auf der Arbeit immer wieder vor. Wer das erlebt, sollte sich auf jeden Fall wehren und nicht die Schuld bei sich selber suchen, rät der DGB.

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