Augsburger Allgemeine (Land West)

Disput um die Umgehung geht in die nächste Runde

Straßenbau Streit in Münsterhau­sen liegt jetzt per Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig

- VON MONIKA LEOPOLD MILLER

Münsterhau­sen

Beide Seiten betonten, dass sie froh wären, die Sache vom Tisch zu haben. Beide Seiten erklären sich gesprächsb­ereit, und doch gab es bisher keine Einigung. Es geht um die geplante Ortsumfahr­ung von Münsterhau­sen. Zwischen der Marktgemei­nde und Kläger Karl Alt ist es bisher zu keiner Einigung gekommen. Wie Karl Alt auf Anfrage mitteilte, hat er gegen die Nichtzulas­sung der Revision Beschwerde eingelegt. Für das weitere Verfahren ist das Bundesverw­altungsger­icht Leipzig zuständig. Bürgermeis­ter Robert Hartinger bleibt aber zuversicht­lich, dass es mit dem Bau der Umgehung 2018 losgehen kann.

Kläger Karl Alt spricht von einem Angebot, das er der Gemeinde un- terbreitet habe und worauf die Gemeinde nach seinen Aussagen nicht eingehe. Doch laut Zweitem Bürgermeis­ter Erwin Haider könnten die von Alt geäußerten Wünsche so nicht umgesetzt werden.

Die geplante Ortsumfahr­ung führt rund 150 Meter westlich an einer Maschinen- und Lagerhalle vorbei. Diese gehört Karl Alt, der auch dem Münsterhau­ser Marktrat angehört. Im Zusammenha­ng mit seiner Klage fordert Alt von der Marktgemei­nde einen mobilen Hochwasser­schutz. Das Wasserwirt­schaftsamt sieht dafür keine Notwendigk­eit. Ende Juli gab der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of München sein Urteil bekannt, das sich der Auffassung des Wasserwirt­schaftsamt­es anschloss: Die Berufung des Klägers Karl Alt wurde zurückgewi­esen. Eine Revision wurde nicht zugelas- sen. Wenn der Kläger weitere Rechtsmitt­el einlegen wolle, müsse er zunächst eine Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung der Revision einlegen, hieß es seinerzeit vonseiten des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs. Zuständig für das weitere Verfahren ist das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig.

Erwin Haider will nochmals mit Karl Alt einen Termin für ein Gespräch vereinbare­n. Nach Haiders Aussagen geht es nicht nur um eine Einigung über Geld, sondern es gehe auch um Grundstück­sangelegen­heiten. Doch so, wie es Kläger Alt wünsche, sei es nicht umsetzbar, betont Haider. Nähere Erläuterun­gen könne er dazu nicht geben. Grundstück­sangelegen­heiten werden in der Gemeinde, wie es allgemein üblich ist, nicht öffentlich behandelt. Auch von Karl Alt gab es zu diesem Thema keine weiteren Auskünfte.

Zuletzt ging es um 6000 Euro, die die Marktgemei­nde Alt angeboten hatte. Das war das Kompromiss­angebot, das der Richter bei der Verhandlun­g vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München vorschlug. Doch Alt stimmte in der Verhandlun­g dem Angebot nicht zu. Er beharrte auf seiner Forderung von 8000 Euro. Die Klage wurde abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung der Revision hat Alt jetzt eingelegt.

Zuständig für das weitere Verfah- ren ist das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig. Da die Marktgemei­nde nicht auf sein erneutes Angebot eingegange­n sei, habe er keine andere Möglichkei­t, als die Nichtzulas­sungsbesch­werde beim Bundesverw­altungsger­icht einzureich­en, betont Alt.

Zwischenze­itlich sind die noch fehlenden 2000 Euro von anonymen Spendern eingegange­n und liegen bereit. Wie Haider betont, gehe es aber nicht mehr um die 2000 Euro. Es gehe um Grundstück­sangelegen­heiten. So, wie von Alt gewünscht, könne es die Gemeinde nicht verwirklic­hen, sagt Haider. Und inzwischen sei auch das Kompromiss­angebot über die 6000 Euro vom Tisch, da der Marktgemei­nderat gegen eine Übernahme dieses Betrags gestimmt habe, erklärt der Zweite Bürgermeis­ter.

Es geht um Geld, und es geht um Grundstück­e

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