Augsburger Allgemeine (Land West)
Disput um die Umgehung geht in die nächste Runde
Straßenbau Streit in Münsterhausen liegt jetzt per Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Münsterhausen
Beide Seiten betonten, dass sie froh wären, die Sache vom Tisch zu haben. Beide Seiten erklären sich gesprächsbereit, und doch gab es bisher keine Einigung. Es geht um die geplante Ortsumfahrung von Münsterhausen. Zwischen der Marktgemeinde und Kläger Karl Alt ist es bisher zu keiner Einigung gekommen. Wie Karl Alt auf Anfrage mitteilte, hat er gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt. Für das weitere Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht Leipzig zuständig. Bürgermeister Robert Hartinger bleibt aber zuversichtlich, dass es mit dem Bau der Umgehung 2018 losgehen kann.
Kläger Karl Alt spricht von einem Angebot, das er der Gemeinde un- terbreitet habe und worauf die Gemeinde nach seinen Aussagen nicht eingehe. Doch laut Zweitem Bürgermeister Erwin Haider könnten die von Alt geäußerten Wünsche so nicht umgesetzt werden.
Die geplante Ortsumfahrung führt rund 150 Meter westlich an einer Maschinen- und Lagerhalle vorbei. Diese gehört Karl Alt, der auch dem Münsterhauser Marktrat angehört. Im Zusammenhang mit seiner Klage fordert Alt von der Marktgemeinde einen mobilen Hochwasserschutz. Das Wasserwirtschaftsamt sieht dafür keine Notwendigkeit. Ende Juli gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München sein Urteil bekannt, das sich der Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes anschloss: Die Berufung des Klägers Karl Alt wurde zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelas- sen. Wenn der Kläger weitere Rechtsmittel einlegen wolle, müsse er zunächst eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen, hieß es seinerzeit vonseiten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Zuständig für das weitere Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Erwin Haider will nochmals mit Karl Alt einen Termin für ein Gespräch vereinbaren. Nach Haiders Aussagen geht es nicht nur um eine Einigung über Geld, sondern es gehe auch um Grundstücksangelegenheiten. Doch so, wie es Kläger Alt wünsche, sei es nicht umsetzbar, betont Haider. Nähere Erläuterungen könne er dazu nicht geben. Grundstücksangelegenheiten werden in der Gemeinde, wie es allgemein üblich ist, nicht öffentlich behandelt. Auch von Karl Alt gab es zu diesem Thema keine weiteren Auskünfte.
Zuletzt ging es um 6000 Euro, die die Marktgemeinde Alt angeboten hatte. Das war das Kompromissangebot, das der Richter bei der Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München vorschlug. Doch Alt stimmte in der Verhandlung dem Angebot nicht zu. Er beharrte auf seiner Forderung von 8000 Euro. Die Klage wurde abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat Alt jetzt eingelegt.
Zuständig für das weitere Verfah- ren ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Da die Marktgemeinde nicht auf sein erneutes Angebot eingegangen sei, habe er keine andere Möglichkeit, als die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, betont Alt.
Zwischenzeitlich sind die noch fehlenden 2000 Euro von anonymen Spendern eingegangen und liegen bereit. Wie Haider betont, gehe es aber nicht mehr um die 2000 Euro. Es gehe um Grundstücksangelegenheiten. So, wie von Alt gewünscht, könne es die Gemeinde nicht verwirklichen, sagt Haider. Und inzwischen sei auch das Kompromissangebot über die 6000 Euro vom Tisch, da der Marktgemeinderat gegen eine Übernahme dieses Betrags gestimmt habe, erklärt der Zweite Bürgermeister.
Es geht um Geld, und es geht um Grundstücke