Augsburger Allgemeine (Land West)
Zwei Baugebiete in Ursberg
Gemeinderat Während es beim „Fretzmähder“in Oberrohr schnell geht, gibt es bei „Mindelzell Süd“Gesprächsbedarf
Ursberg
Das Baugebiet „Fretzmähder“in Oberrohr und das neue Baugebiet „Mindelzell Süd“waren Themen der Gemeinderatssitzung in Ursberg. Relativ gelassen und ohne Einwände verhielt es sich dabei bei dem in Oberrohr angedachten Baugebiet „Fretzmähder“.
Auf einer 1,6 Hektar großen Fläche am östlichen Rand von Oberrohr sollen 20 Bauplätze in einer Größe von 625 bis zu 1300 Quadratmeter entstehen. Hauptpunkt bei der Umsetzung ist eine am nördlichen und östlichen Ortsrand anzulegende Ortsrandbegrünung in der stattlichen Breite von sechs Metern. Diese sei wegen der Grundwassersituation und dem nach Osten abfallenden Gelände notwendig.
Bei vielen Neubauten würde der Keller aus dem Baugrund herausragen, was zu einer unschönen Ortsansicht führen würde. So sollen in diesem Bereich keine Mauern, sondern eine Begrünung mit Anböschungscharakter entstehen. Ansonsten legte man sich auf eine offene Bauweise fest und wird auch Toskanahäuser zulassen. Auch bei den Dachformen gibt es nur bedingt Einschränkungen, und die Dachneigung soll zwischen 32 und 45 Grad im äußeren Bereich und sogar 25 bis 45 Grad im inneren Bereich des Baugebietes zugelassen sein. Der Straßenquerschnitt soll von 5,50 auf 5,65 Meter inklusive hohem Bordstein geändert werden.
Wesentlich kontroverser gestaltete sich die Diskussion beim Baugebiet „Mindelzell Süd“. Dort wollen die Verwaltung und die Mehrzahl der Gemeinderäte erstmalig einen Punktekatalog erstellen, nach dem die Bauplätze vergeben werden sollen. Aber über die Art gingen die Meinungen der Räte doch deutlich auseinander. Einhellig war man noch der Meinung, Einheimischen einen Bonus zuzusprechen.
Es könne ja nicht sein, dass Ortsansässige keinen Bauplatz erhalten und dagegen Ortsfremde Bauland zugeteilt bekämen. Zumal speziell im Mindelzeller Fall dieses Baugebiet auf lange Jahre hinaus die letzten Bauplätze in Mindelzell eröffnen wird.
Ob allerdings private Flächen, die sich im familiären Besitz von Bauplatzinteressenten befinden, auch mit berücksichtigt werden sollen und in welcher Form – daran schieden sich die Geister.