Augsburger Allgemeine (Land West)
Verfolgungsjagd und wüste Beschimpfungen
Prozess Vor Gericht gibt es unterschiedliche Sichtweisen zu einem Vorfall in Münsterhausen
Ein Fall von rüpelhaftem Autofahren, bei dem zwei junge Männer aneinandergeraten waren, ist beim Amtsgericht in Günzburg verhandelt worden. Angeklagt war ein 23-jähriger Lagerist aus der Landkreismitte, der einen anderen Autofahrer und dessen Mutter verfolgt, zum Anhalten gezwungen und schließlich massiv beleidigt hatte. Passiert war das in Münsterhausen.
Zeugen und Angeklagter trugen vor Gericht ihre persönliche Sichtweise vor. Demnach soll der Angeklagte gewendet haben, als er dem Fahrzeug der Kontrahenten begegnete. Er verfolgte das Auto und drängte es mit der Lichthupe und Gesten zum Anhalten. Als er das Fahrzeug zwischen Thannhausen und Krumbach überholt hatte, bremste er ab und zwang damit das Auto, stehen zu bleiben. Im nachfolgenden Gespräch kam es zu massiven Beleidigungen.
Der Angeklagte gab zu, das getan zu haben. Er argumentierte aber, dass das entgegenkommende Auto ein parkendes Fahrzeug überholt habe und deshalb weit auf die andere Fahrbahnseite geraten sei. Er habe ausweichen müssen und dabei seine neuen Luxusfelgen zerkratzt. Den Schaden bezifferte er auf knapp 600 Euro.
Dem widersprachen die Zeugen. Es sei genügend Platz gewesen für das Überholmanöver, doch der Angeklagte habe wohl mit dem Handy gespielt und sei zu weit nach links gekommen. Als er das bemerkte, habe er das Steuer offenbar weit nach rechts gerissen. Auch das Bremsmanöver wurde unterschiedlich bewertet. Der Behauptung der Zeugen, gefährlich ausgebremst worden zu sein, stand ein Bild entgegen, das die beiden Kontrahenten mit ihren Fahrzeugen am Straßenrand zeigt. Darauf ist ein größerer Abstand zwischen den Autos auszumachen.
Keine Unklarheiten gab es hinsichtlich der Beleidigungen, die sowohl die Zeugen als auch der Angeklagte einräumten. Zudem hatte der Angeklagte einen Teil der „Unterhaltung“per Smartphone mitgeschnitten.
Und da waren auch schwere Beleidigungen durch einen Zeugen zu hören. Seine obszöne Beschimpfung der Mutter des anderen Fahrers hatte der Angeklagte allerdings nicht aufgenommen. Die aber war es, die Richterin Franziska Braun und die Staatsanwaltschaft besonders in den Fokus ihres Interesses stellten. Denn sie sei nicht nur besonders herabwürdigend gewesen, sondern richtete sich auch noch an eine am eigentlichen Geschehen Unbeteiligte. Dennoch einigten sich Staatsanwaltschaft und Gericht, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 800 Euro, zahlbar an den Kinderschutzbund, einzustellen. Denn, so begründete Richterin Braun, der Geschädigte habe ein berechtigtes Interesse an der Klärung des Sachverhalts gehabt, doch die Verfolgung und Nötigung zum Anhalten sei eine unangemessene Reaktion gewesen. Sich das Kennzeichen zu notieren und zur Polizei zu gehen, wären völlig ausreichend gewesen, befand die Richterin.
Da sich die beiden Kontrahenten verbal nichts geschenkt hatten, ließ das Gericht den Vorwurf der Beleidigung des gegnerischen Fahrers fallen, die der Mutter aber nicht. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt akzeptierte der Angeklagte die Auflage und versicherte, die Summe zu überweisen.