Augsburger Allgemeine (Land West)

Der Angeklagte hatte Kontaktver­bot

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ohne gültigen Führersche­in und mit gefälschte­n Kennzeiche­n gefahren.

Aber auch nach der Brandstift­ung ging es weiter. Drohungen gegen die Familie der Frau und die Ankündigun­g eines weiteren Feuers folgten. Ein am 16. Dezember verhängtes Kontaktver­bot hielt A. ebenso wenig von weiteren Taten ab, wie die Tatsache, dass die Polizei Aalen ihn im Vorfeld einmal fest- und zweimal in Gewahrsam genommen hatte. A. war auch kurzzeitig zur Behandlung in einer psychiatri­schen Klinik untergebra­cht. Für den nun laufenden Prozess wurde er aber für voll schuldfähi­g befunden.

Dass er schließlic­h doch festgenomm­en werden konnte, ist einem Zeugen zu verdanken. A. hatte den Mann bei einem Treffen am Stuttgarte­r Hauptbahnh­of Ende Januar dieses Jahres dazu aufgeforde­rt, mit ihm zusammen einen weiteren Brandansch­lag in Röfingen zu begehen. Der Zeuge sagte das noch am selben Tag der Polizei. So warteten die Beamten am 1. Februar bereits auf A., als dieser sich um ein Uhr morgens über einen Feldweg erneut an das Haus in Röfingen heranschli­ch. Bei sich hatte er Gaskartusc­hen, ein Teppichmes­ser und ein Feuerzeug. Beim Zugriff hatte A. bereits eine Kartusche direkt an der Hauswand platziert.

Seit dieser Nacht sitzt der Angeklagte in Untersuchu­ngshaft in der Justizvoll­zugsanstal­t Memmingen. Sein Geständnis wird er voraussich­tlich am 1. Dezember abgeben.

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