Augsburger Allgemeine (Land West)
Der Angeklagte hatte Kontaktverbot
ohne gültigen Führerschein und mit gefälschten Kennzeichen gefahren.
Aber auch nach der Brandstiftung ging es weiter. Drohungen gegen die Familie der Frau und die Ankündigung eines weiteren Feuers folgten. Ein am 16. Dezember verhängtes Kontaktverbot hielt A. ebenso wenig von weiteren Taten ab, wie die Tatsache, dass die Polizei Aalen ihn im Vorfeld einmal fest- und zweimal in Gewahrsam genommen hatte. A. war auch kurzzeitig zur Behandlung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Für den nun laufenden Prozess wurde er aber für voll schuldfähig befunden.
Dass er schließlich doch festgenommen werden konnte, ist einem Zeugen zu verdanken. A. hatte den Mann bei einem Treffen am Stuttgarter Hauptbahnhof Ende Januar dieses Jahres dazu aufgefordert, mit ihm zusammen einen weiteren Brandanschlag in Röfingen zu begehen. Der Zeuge sagte das noch am selben Tag der Polizei. So warteten die Beamten am 1. Februar bereits auf A., als dieser sich um ein Uhr morgens über einen Feldweg erneut an das Haus in Röfingen heranschlich. Bei sich hatte er Gaskartuschen, ein Teppichmesser und ein Feuerzeug. Beim Zugriff hatte A. bereits eine Kartusche direkt an der Hauswand platziert.
Seit dieser Nacht sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Memmingen. Sein Geständnis wird er voraussichtlich am 1. Dezember abgeben.