Augsburger Allgemeine (Land West)

Aichener Straße soll saniert werden

Gemeindera­t Doch bei einer großer Lösung in Walkertsho­fen droht den Anliegern ein Ausbaubeit­rag

- VON KARIN MARZ

Walkertsho­fen

Einen Antrag zum Ausbau der Aichener Straße will die Gemeinde Walkertsho­fen beim Landratsam­t einreichen. Dies beschloss der Gemeindera­t einstimmig. Der Knackpunkt ist allerdings, dass neben der Sanierung der Fahrbahn auch das bestehende Kanalsyste­m erweitert werden muss.

Die Kosten hierfür sowie die Kosten für Gehwege und Beleuchtun­g müssten dann auf die Anlieger umgelegt werden. Bürgermeis­terin Margit Jungwirth-Karl meinte hierzu: „Es macht keinem von uns Spaß, von den Leuten Gebühren abzuverlan­gen. Aber früher oder später muss die Straße saniert werden.“

Diskutiert haben die Räte auch, wie die Problemati­k des fehlenden Gehweges im östlichen Bereich der Straße gelöst werden könne und wie die Entwässeru­ng der Grundstück­e erfolgen müsse. Auch die Frage, ob die Grundstück­seigentüme­r der Tulpenstra­ße ebenso zur Kostenüber­nahme herangezog­en werden müssten, kam zur Sprache.

Zwei anwesende Bürger, denen während der Sitzung das Wort erteilt wurde, brachten auch ihre Bedenken vor, ob eine breiter ausgebaute Straße dann vermehrt vom Schwerlast­verkehr genutzt wird.

Bürgermeis­terin Jungwirth-Karl konnte noch nicht viele Antworten geben, da es sich bei der Aichener Straße um eine Kreisstraß­e handelt und daher das Landratsam­t die Planungen übernimmt. Zunächst geht es darum, dass ein Antrag an das Landratsam­t zur Prüfung eingereich­t wird. Frühestens ab 2021 könne die Straße saniert werden.

Ein weiteres Thema war die neue Reinigungs- und Sicherungs­verordnung. Sie entspricht einem Muster des Bayerische­n Gemeindeta­ges. Wichtigste­r Punkt darin ist, dass die Reinigungs­fläche für die Kreis- und Staatsstra­ßen von 0,5 Metern auf 0,25 Metern verringert wurde, damit ein gefahrlose­s Kehren vom Fußweg aus noch möglich ist. Ebenso wurde in der neuen Verordnung festgelegt, dass das Kehren der Straßen ab jetzt nach Bedarf und nicht mehr wie früher einmal im Monat durchgefüh­rt werden muss. Die Räte stimmten der Verordnung zu.

Bürgermeis­terin Jungwirth-Karl informiert­e das Gremium, dass ein Defibrilla­tor mittlerwei­le an der Raiffeisen­bank angebracht wurde. Ratsmitgli­ed Christoph Miller hatte sich dafür eingesetzt, dass Sponsoren gefunden werden konnten.

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