Augsburger Allgemeine (Land West)

Witzig, oder?

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Michael kennt diesen Witz: Anruf bei der Mordkommis­sion: „Alarm, Alarm! Hier ist ein Einbruch begangen worden!“, meldet sich eine aufgeregte Stimme. „Ja, was rufen Sie denn da bei uns an? Für Einbrüche sind wir nicht zuständig. Wir sind die Mordkommis­sion!“„Nein, nein, da bin ich richtig bei Ih nen“, erklärt die Stimme ner vös, „hier geht es um Leben und Tod. Der Einbrecher ist näm lich eine Katze und ich bin der Papagei.“

Kennst du auch einen guten Witz? Schreib einfach an: capito@augsburger allgemeine.de In jedem Smartphone steckt heutzutage eine Kamera – das ist schon ganz schön praktisch. Denn du kannst ganz schnell und einfach Fotos schießen oder Videos drehen. Allerdings musst du dabei schon ein paar Regeln beachten, damit sich andere Menschen nicht gestört fühlen. Welche das sind, erklärt dir nun Benimm-Expertin Susanne Erdmann zusammen mit den Rechtsexpe­rten unserer Zeitung. ● Grundrecht Hast du schon einmal den Begriff „Recht am eigenen Bild“gehört? So wird ein Recht genannt, das jeder Bürger in Deutschlan­d hat. Das bedeutet: Er darf entscheide­n, was mit einem Bild von ihm geschieht. Ob das Foto oder Video von ihm zum Beispiel veröffentl­ich werden darf. Bei Kindern und Jugendlich­en unter 18 Jahre müssen auch die Eltern einwillige­n. ● Erst fragen Stell dir mal vor, irgendjema­nd schießt einfach so ein Foto von dir, ohne dich zu fragen – wie fändest du das? Bestimmt nicht so toll. Und damit hast du auch recht. Denn ohne zu fragen Bilder von anderen Menschen zu schießen, gehört sich nicht. Sie gegen ihren Willen zu fotografie­ren ist ebenfalls nicht erlaubt. Daher ist es wichtig: Machst du von einem Menschen ein Foto, frag ihn vorher um Erlaubnis. Willst du aber zum Beispiel den Augsburger Rathauspla­tz fotografie­ren, musst du natürlich nicht jeden Passanten in deinem Kamerasuch­er

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