Augsburger Allgemeine (Land West)

Geldstrafe für Ärztin

Urteil Sie soll für Abtreibung­en geworben haben

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Gießen Wegen unerlaubte­r Werbung für Schwangers­chaftsabbr­üche muss eine Ärztin aus Gießen 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgerich­t der hessischen Stadt verurteilt­e die Medizineri­n am Freitag, weil sie auf ihrer Homepage nicht nur über Schwangers­chaftsabbr­üche informiert, sondern auch angegeben haben soll, Abbrüche gegen entspreche­nde Kosten durchzufüh­ren. Patientinn­en konnten laut Staatsanwa­ltschaft über einen Link zu einem Dokument mit Details gelangen.

„Der Gesetzgebe­r möchte nicht, dass über den Schwangers­chaftsabbr­uch in der Öffentlich­keit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, begründete die Richterin das Urteil. Bei einem Schwangers­chaftsabbr­uch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehm­en eines Blinddarms.

Die Verteidige­rin der 61-jährigen Ärztin hatte vor Gericht erklärt, dass ihre Mandantin lediglich informiert habe, aber keine „appellativ­e Werbung“auf ihrer Internetse­ite betrieben habe. Die Anwältin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anfechten zu wollen: „Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschie­d von Informatio­n und Werbung nicht kennt“, sagte die Verteidige­rin nach dem Urteil. Hunderte Sympathisa­nten hatten die Ärztin vor dem Prozessbeg­inn bejubelt.

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