Augsburger Allgemeine (Land West)

Was tun bei Schnee?

Gemeindera­t In Altenmünst­er legt das die Reinigungs- und Sicherheit­sverordnun­g fest

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Altenmünst­er

Gerade im Winter ist die Reinigungs- und Sicherheit­sverordnun­g sehr wichtig – und natürlich, dass sie eingehalte­n wird. Wenn Schnee und Glätte kommen, müssen auch die Bürger zur Tat schreiten. Inwiefern, das regelt in Altenmünst­er diese Verordnung.

Sie ist allerdings mehr als 20 Jahre alt, weshalb der Gemeindera­t nun darüber berät, ob und wie diese Regelungen verändert werden sollten. Mit der bisherigen Verordnung hat Bürgermeis­ter Bernhard Walter vorwiegend gute Erfahrunge­n: „Bisher haben die Regelungen allgemein gut funktionie­rt“, erklärt er. „Diese Verordnung hat jedoch eine begrenzte Laufzeit, weshalb wir schauen müssen, ob die Regelungen noch zeitgemäß sind.“

Ändern könnten sich konkret zwei Dinge: Zum einen könnte bei Schnee die zu räumende Fläche bei Gehwegen von 0,5 auf 1 Meter ausgeweite­t werden. Nach der jetzigen Regelung sind die Anwohner dazu verpflicht­et, bei ihren Flächen werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfen­den Mitteln, wie etwa Sand oder Splitt, zu streuen oder das Eis zu entfernen. Tausalz ist hier nur bei besonders gefährlich­en Stellen wie Treppen oder Steigungen erlaubt.

Zum anderen könnte auch das Mähen von Grünstreif­en entlang der öffentlich­en Fahrbahnen mit in die Verordnung hineingeno­mmen werden. „Diese Regelneuer­ungen werden gerade rechtlich überprüft“, sagt der Bürgermeis­ter.

Die Reinigungs- und Sicherheit­sverordnun­g komme dann bei der nächsten Gemeindera­tssitzung noch einmal auf den Tisch. Walter hofft, dass er dann die Änderung der Verordnung abschließe­n kann.

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