Augsburger Allgemeine (Land West)
Was tun bei Schnee?
Gemeinderat In Altenmünster legt das die Reinigungs- und Sicherheitsverordnung fest
Altenmünster
Gerade im Winter ist die Reinigungs- und Sicherheitsverordnung sehr wichtig – und natürlich, dass sie eingehalten wird. Wenn Schnee und Glätte kommen, müssen auch die Bürger zur Tat schreiten. Inwiefern, das regelt in Altenmünster diese Verordnung.
Sie ist allerdings mehr als 20 Jahre alt, weshalb der Gemeinderat nun darüber berät, ob und wie diese Regelungen verändert werden sollten. Mit der bisherigen Verordnung hat Bürgermeister Bernhard Walter vorwiegend gute Erfahrungen: „Bisher haben die Regelungen allgemein gut funktioniert“, erklärt er. „Diese Verordnung hat jedoch eine begrenzte Laufzeit, weshalb wir schauen müssen, ob die Regelungen noch zeitgemäß sind.“
Ändern könnten sich konkret zwei Dinge: Zum einen könnte bei Schnee die zu räumende Fläche bei Gehwegen von 0,5 auf 1 Meter ausgeweitet werden. Nach der jetzigen Regelung sind die Anwohner dazu verpflichtet, bei ihren Flächen werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, wie etwa Sand oder Splitt, zu streuen oder das Eis zu entfernen. Tausalz ist hier nur bei besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Steigungen erlaubt.
Zum anderen könnte auch das Mähen von Grünstreifen entlang der öffentlichen Fahrbahnen mit in die Verordnung hineingenommen werden. „Diese Regelneuerungen werden gerade rechtlich überprüft“, sagt der Bürgermeister.
Die Reinigungs- und Sicherheitsverordnung komme dann bei der nächsten Gemeinderatssitzung noch einmal auf den Tisch. Walter hofft, dass er dann die Änderung der Verordnung abschließen kann.