Augsburger Allgemeine (Land West)
Opfer am Boden – Täter schlagen weiter
Heranwachsende aus dem Zusamtal verprügeln 17-Jährigen
Wertingen
Der Körper des 17-Jährigen ist eingerollt, als er am Boden liegt und von zwei jungen Männern zusammengeschlagen wird. Später wird im Arztbericht stehen, dass er Prellungen am Schädel, der Lendenwirbelsäule und dem Brustkorb davongetragen hat. Seine Lippe ist aufgeplatzt, ein Teil seines Haaransatzes blutig, und an einigen Stellen zeichnen sogar Trittspuren seine Haut.
Gerade 16 und 19 Jahre sind die beiden Angeklagten alt, die sich jetzt wegen schwerer Körperverletzung vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten mussten.
Es war helllichter Tag, als am 23. März dieses Jahres ein Streit zwischen drei Jugendlichen eskalierte. An der Wertinger TÜVPrüfstelle wollten sich der ältere Angeklagte und sein Opfer aussprechen. Acht Jahre lang haben beide dieselbe Schule besucht, gingen in dieselbe Klasse. „Er hat meine Mutter beleidigt“, sagt der Wertinger als Begründung für sein Verhalten. Zur Versöhnung kam es nicht. Stattdessen habe er die Angelegenheit wie Männer regeln wollen. „Ich hoffe, du kannst kämpfen“– mit den Worten begann er das Gefecht. Gewehrt hat sich sein Opfer nicht. Trotzdem: Als ein Freund vorbeikommt, fordert der Täter Hilfe. Zusammen schlagen sie auf den jungen Mann ein, schubsen ihn zu Boden, schlagen weiter. Der Freund ist der Zweite, der deshalb auf der Anklagebank sitzt. Aus missverstandener Loyalität sei er gewalttätig geworden, heißt es im Bericht der Jugendgerichtshilfe. Zwei unbeteiligte Männer, die als Zeugen vor Gericht auftreten, trennten die Streitenden. „Das ist unterste Schublade, auf einen am Boden Liegenden, der sich nicht mehr wehren kann, einzuschlagen“, sagt die Staatsanwaltschaft. Sie fordert zwei bis drei Wochen Arrest. „Wenn ich könnte, würde ich das rückgängig machen, aber …“Der 19-Jährige schluckt und hält sich mit den Händen die Tränen zurück. Richterin Gabriele Held hält sich an die Forderung und schickt die beiden Jugendlichen für zwei Wochen in Dauerarrest. Der Ältere muss sich einem sozialen Trainingskurs unterziehen, der andere einer Gesprächsunterweisung zu alternativen Handlungsstrategien. „Das ist eine erzieherische Maßnahme, keine Strafe“, sagt Held. Die Zeit ohne Handy und Fernseher solle helfen, in Ruhe über die Tat nachzudenken. „Mit dem Ziel, dass so etwas nicht mehr vorkommt.“