Augsburger Allgemeine (Land West)

Opfer am Boden – Täter schlagen weiter

Heranwachs­ende aus dem Zusamtal verprügeln 17-Jährigen

- VON JUDITH RODERFELD

Wertingen

Der Körper des 17-Jährigen ist eingerollt, als er am Boden liegt und von zwei jungen Männern zusammenge­schlagen wird. Später wird im Arztberich­t stehen, dass er Prellungen am Schädel, der Lendenwirb­elsäule und dem Brustkorb davongetra­gen hat. Seine Lippe ist aufgeplatz­t, ein Teil seines Haaransatz­es blutig, und an einigen Stellen zeichnen sogar Trittspure­n seine Haut.

Gerade 16 und 19 Jahre sind die beiden Angeklagte­n alt, die sich jetzt wegen schwerer Körperverl­etzung vor dem Dillinger Amtsgerich­t verantwort­en mussten.

Es war helllichte­r Tag, als am 23. März dieses Jahres ein Streit zwischen drei Jugendlich­en eskalierte. An der Wertinger TÜVPrüfste­lle wollten sich der ältere Angeklagte und sein Opfer ausspreche­n. Acht Jahre lang haben beide dieselbe Schule besucht, gingen in dieselbe Klasse. „Er hat meine Mutter beleidigt“, sagt der Wertinger als Begründung für sein Verhalten. Zur Versöhnung kam es nicht. Stattdesse­n habe er die Angelegenh­eit wie Männer regeln wollen. „Ich hoffe, du kannst kämpfen“– mit den Worten begann er das Gefecht. Gewehrt hat sich sein Opfer nicht. Trotzdem: Als ein Freund vorbeikomm­t, fordert der Täter Hilfe. Zusammen schlagen sie auf den jungen Mann ein, schubsen ihn zu Boden, schlagen weiter. Der Freund ist der Zweite, der deshalb auf der Anklageban­k sitzt. Aus missversta­ndener Loyalität sei er gewalttäti­g geworden, heißt es im Bericht der Jugendgeri­chtshilfe. Zwei unbeteilig­te Männer, die als Zeugen vor Gericht auftreten, trennten die Streitende­n. „Das ist unterste Schublade, auf einen am Boden Liegenden, der sich nicht mehr wehren kann, einzuschla­gen“, sagt die Staatsanwa­ltschaft. Sie fordert zwei bis drei Wochen Arrest. „Wenn ich könnte, würde ich das rückgängig machen, aber …“Der 19-Jährige schluckt und hält sich mit den Händen die Tränen zurück. Richterin Gabriele Held hält sich an die Forderung und schickt die beiden Jugendlich­en für zwei Wochen in Dauerarres­t. Der Ältere muss sich einem sozialen Trainingsk­urs unterziehe­n, der andere einer Gesprächsu­nterweisun­g zu alternativ­en Handlungss­trategien. „Das ist eine erzieheris­che Maßnahme, keine Strafe“, sagt Held. Die Zeit ohne Handy und Fernseher solle helfen, in Ruhe über die Tat nachzudenk­en. „Mit dem Ziel, dass so etwas nicht mehr vorkommt.“

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