Augsburger Allgemeine (Land West)
Schluss mit sonntags einkaufen in der Innenstadt
Handel Im kommenden Jahr wird es im Zentrum keine Marktsonntage mehr geben. Nachdem ein Gericht die Verordnungen gekippt hat, geht die Stadt nicht gegen das Urteil vor. Sie macht sich aber Gedanken über Alternativen
Die verkaufsoffenen Sonntage in der Augsburger Innenstadt sind erst einmal Geschichte. Wie berichtet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München im Mai dieses Jahres die entsprechenden Verordnungen der Stadt für unwirksam erklärt, nachdem die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung geklagt hatten. In den vergangenen Jahren hatte es zwei Marktsonntage in der Innenstadt gegeben, einen anlässlich des Europatages im Mai, einen anlässlich des Turamichele-Festes.
Ende Juli ging den Parteien das schriftliche Urteil zu, gegen das die Stadt noch hätte Rechtsmittel einlegen können. Darauf habe man verzichtet, teilt Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) auf Anfrage mit. Das Gericht hat eine Revision nicht zugelassen, rechtlich wäre nur eine „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision“möglich gewesen – ein Schritt mit in diesem Fall geringer Erfolgsaussicht. Auch im theoretischen Fall einer zugelassenen Revision, also einer Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler, hätte die Stadt nur wenig Chancen gesehen. Die „Anlassveranstaltungen“, also Europatag und Turami- chele-Fest, genügten nicht den Anforderungen der Rechtsprechung, heißt es von der Stadt.
Diese Anforderungen sind eng gesteckt. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes im November 2015 müssen Ladenöffnungen an Sonntagen in „engem räumlichen Bezug“zu einer Veranstaltung stehen, die für diesen Tag „prägend“ist. Die Feste sollen sich selber tragen und für sich genommen mehr Besucher anziehen als die verkaufsoffenen Sonntage. Bundesweit haben seither Gerichte die Marktsonntage in diversen Städten einkassiert.
Ursprünglich hatte die Stadt Augsburg bis zum Jahr 2021 für die beiden verkaufsoffenen Sonntage in der Innenstadt Ladenöffnungen von 13 bis 18 Uhr genehmigt. Das Gebiet war dabei recht großzügig bemessen; es umfasste unter anderem auch die City-Galerie. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gab es Spekulationen, dass die Stadt mit neuen Verordnungen versuchen könnte, die Innenstadt-Marktsonntage zu erhalten. Sei es in kleinerem Umfang, also nur in einem Kernbereich in absoluter Nähe des jeweiligen Festgeschehens, sei es reduziert auf das Turamichele-Fest.
Ein solcher Anlauf ist künftig allerdings nicht geplant. Die Antwort der Stadt auf die Frage, ob es 2018 potenziell Marktsonntage in der Innenstadt geben wird, ist kurz und eindeutig: Nein. „Verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt sind derzeit mangels geeigneter Anlassveranstaltung rechtlich in Augsburg wohl kaum möglich und wird es daher auch mit dieser Gesetzeslage vorerst nicht geben“, sagt Wurm. Nicht betroffen von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sind die beiden Marktsonntage in den Stadtteilen Oberhausen und Lechhausen anlässlich des Herbstplärrers und der Lechhauser Kirchweih. Die Verordnung anlässlich der Lechhauser Kirchweih gilt noch bis 2019, jene anlässlich des Plärrers noch bis 2020. Bis dahin kann an ihnen auch juristisch nicht gerüttelt werden. Bei der Stadt geht man unabhängig davon auch davon aus, dass beide Veranstaltungen als Anlässe für die Verkaufsöffnung dienen und mit der Ladenöffnung im Umkreis wohl gerichtlich standhalten können.
In der Innenstadt werden die Läden sonntags künftig allerdings ganzjährig geschlossen bleiben – außer, die Gesetzeslage ändert sich. Organisiert wurden diese Marktsonntage bislang von der City-Initiativ Augsburg, kurz CIA. Deren Geschäftsführer Heinz Stinglwagner sagt nun, Stand jetzt sei nicht geplant, die „Lange Einkaufsnacht“, die zuletzt Zehntausende Besucher anzog, öfter zu veranstalten, quasi als Ausgleich für den Wegfall der beiden Marktsonntage. Stattdessen wolle man die herkömmlichen Verkaufssamstage stärker in den Fokus rücken.