Augsburger Allgemeine (Land West)
Sudanese ist lieber im Gefängnis als zu Hause
Justiz Ein junger Flüchtling droht damit, die Uni anzuzünden. Wie er dafür bestraft wird
Weil er damit gedroht hatte, an der Augsburger Universität Feuer zu legen und den Deutschen Angst zu machen, ist ein junger Flüchtling aus dem Sudan zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach den Drohungen war der Sudanese im Mai dieses Jahres in Untersuchungshaft gekommen. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde jetzt wieder aufgehoben. Er hatte ohnehin im Prozess klargemacht: Eine Haftstrafe in Deutschland sei für ihn besser als ein Leben in Freiheit in seiner afrikanischen Heimat.
Geboren wurde der junge Mann in der sudanesischen Krisenregion Darfur – als amtliches Geburtsdatum ist der 1. Januar 1999 vermerkt. Er erzählt, er sei seit dem Jahr 2012 auf der Flucht. Zwei Brüder und die Mutter seien im Krieg in seiner Heimat gestorben. Im Frühjahr 2015 kam der Flüchtling in Deutschland an. Die Träume des jungen Mannes erfüllten sich nicht. Er habe festgestellt, Deutschland brauche ihn nicht, sagt er einer Pädagogin von der Jugendgerichtshilfe. Er trank und ließ sich von Frust leiten.
Allerdings begann sein Aufenthalt in Deutschland schon früh mit Konflikten. Bereits wenige Tage nach seiner Ankunft in einer Aufnahmestelle in Landshut gab es Streit, er wurde gegenüber Mitbewohnern und Aufsichtspersonal handgreiflich. Daraus folgten Strafanzeigen wegen Körperverletzung und Widerstands, die nun alle im Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht abgearbeitet wurden. Einer Betreuerin in Langweid stahl er zudem ein Handy. Im Mai 2017 verkündete er dann laut Anklage gegenüber Mitbewohnern und Personal einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge in Augsburg, er werde die Universität anzünden und den Deutschen Angst machen.
Sein Verteidiger Moritz Bode sagt: Der Angeklagte habe niemandem Schaden zufügen wollen, er habe nur seine gewünschte Ausreise nach Ägypten erzwingen wollen. Dieser Wunsch verleitete den Angeklagten noch zu einer weiteren Straftat. Bei der Rückkehrerberatung bedrohte er eine Sachbearbeiterin, von der er 1000 Euro Handgeld forderte – allerdings vergeblich. Auf Anraten seines Verteidigers räumte der junge Mann alle Anklagepunkte ein.
Dieses Geständnis brachte ihm, sagt Richter Bernhard Kugler, eine Strafe ausgesetzt zur Bewährung ein, die es sonst nicht mehr gegeben hätte. Er verhängt eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten.