Augsburger Allgemeine (Land West)

Streit um den eigenen Brunnen ist vorerst beendet

Gericht Landwirt aus Deubach wollte seine Tiere nicht mehr mit gechlortem Wasser versorgen

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Landwirt Georg Kraus und ein Berufskoll­ege haben ihre Klage zur Befreiung vom Anschlussu­nd Benutzungs­zwang am Verwaltung­sgericht Augsburg zurückgeno­mmen. Sie wollten mit einem eigenen Brunnen ihre Tiere versorgen, nachdem in Deubach mehrfach das Wasser gechlort werden musste. Doch das hatten nach Meinung von Kraus die Tiere nicht vertragen – über ein Dutzend Kälber seien verendet, mehrere erkrankt. Die Tiere hätten unter anderem stellenwei­se das Fell verloren. Das sei bei ihm noch nie passiert, sagte der Landwirt. Andere Kollegen aus ganz Deutschlan­d hatten von den Vorfällen erfahren und sich dann bei ihm informiert. Offenbar besteht noch großer Informatio­nsbedarf: Leider gebe es laut Kraus noch keine entspreche­nden Studien, die den Zusammenha­ng von gechlortem Wasser und den Folgen für Tiere untersucht haben.

Um mehr Schaden für seine Tiere abzuwenden, förderte Kraus im Februar Wasser aus dem eigenen Brunnen – allerdings verbotener­weise. Schließlic­h gibt es den Anschlussu­nd Benutzungs­zwang, der in der Gemeindeor­dnung geregelt ist. Kraus, der mit seinem Sohn Andreas die größte Landwirtsc­haft in Gessertsha­usen mit einem Milchviehs­tall betreibt, bezeichnet­e den Schritt als „Notbremse“. Der Gemeinde bot Kraus an, weiterhin so viel Trinkwasse­r wie bisher aus der gemeindlic­hen Anlage abzunehmen. „Aber meine Kälbchen wollte ich aus dem eigenen Brunnen mit sauberem Wasser versorgen“, so Kraus. Gespräche mit dem Gessertsha­user Bürgermeis­ter Jürgen Mögele blieben für den Landwirt ohne positives Ergebnis.

Ärger gab es, nachdem Anfang Mai das Gesundheit­samt die Anlage besichtigt­e – offenbar nach einem Hinweis aus der Bevölkerun­g. Entdeckt wurde dabei eine nicht genehmigte Verbindung zum öffentlich­en Trinkwasse­rsystem. Kraus räumte den Fehler unumwunden ein. Das Trennsyste­m wurde anschließe­nd eingebaut. Den Brunnen durfte er deshalb trotzdem nicht mehr nutzen. Daraufhin wandten sich Kraus und ein weiterer Landwirt ans Verwaltung­sgericht Augsburg, um sich doch noch eine Befreiung vom Anschlussu­nd Benutzungs­zwang zu erstreiten.

Grund für den Rückzug seien die fehlenden Erfolgsaus­sichten gewesen, so Kraus. Unter anderem geht es um die aktuelle Rechtsspre­chung, wann ein kommunaler Wasservers­orger eine Teilbefrei­ung vom Benutzungs­zwang gewähren muss. In einem ähnlichen Fall aus der Oberpfalz hatten mehrere Landwirte einen Brauchwass­erbefreiun­gsantrag gestellt. Der wurde aber abgelehnt, weil sonst der Wasserprei­s gestiegen und dies für die Wasserabne­hmer wirtschaft­lich unzumutbar geworden wäre. Auch das Bayerische Verwaltung­sgericht in Regensburg wies die Klage ab. Erst der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of München legte daraufhin fest, wann in Bayern Brauchwass­erbefreiun­gsanträgen von Landwirten stattgegeb­en werden muss. Eine große Rolle spielt dabei laut Bauernverb­and die Frage, ob mit einer Befreiung das Preisbezie­hungsweise das Gebührenni­veau der übrigen Wasserverb­ände in der Umgebung deutlich überschrit­ten wird.

Trennsyste­m wurde nachträgli­ch eingebaut

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