Augsburger Allgemeine (Land West)
Bewaffnete Jagd auf den Nebenbuhler
33-Jähriger hat einen großen Polizeieinsatz in Burgau ausgelöst
Weil ein 33-jähriger Günzburger eifersüchtig auf seinen Bekannten war und völlig ausrastete, hat er sich großen Ärger mit Polizei und Justiz eingehandelt. Der Mann hatte mit einer Pistole bewaffnet Jagd auf den Nebenbuhler aus Burgau gemacht und die Ordnungskräfte über Stunden auf Trab gehalten, bis er sich selbst stellte.
Wegen Bedrohung und Sachbeschädigung musste sich der Maler jetzt vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten. Ende Mai dieses Jahres war der Mann laut Oberstaatsanwalt Christoph Ebert deutlich alkoholisiert nach Hause gekommen, wo er mit seiner Lebensgefährtin wohnt. Er vermutete, dass ein Arbeitskollege ein Verhältnis mit seiner Partnerin hat, und rastete aus. Der 33-Jährige griff sich seine geladene Schreckschusswaffe und rief beim Nebenbuhler an. Der Angeklagte war so in Rage, dass er den Bildschirm des eigenen Fernsehgeräts zertrümmerte.
In der Verhandlung ließ er durch seinen Verteidiger Peter Weitzdörfer einräumen, dass die Delikte zutreffen. Anlass seines völligen Ausflippens war der Arbeitskollege, weil der „auf seine Frau stehe“. Er beobachtete angeblich, dass der Nebenbuhler sie verfolgt hatte. Daheim griff er zu seiner Waffe, eine Schreckschusspistole, die er für Silvester gekauft hatte, und dann eskalierte die Lage. Nach der Festnahme erfolgte ein Alkohol- und Drogentest beim Verdächtigen. Er war mit 1,6 Promille ziemlich angetrunken und stand unter Cannabis-Einfluss.
Weil bekannt war, dass der Verdächtige über eine Waffe verfügte, waren unter anderem schwer bewaffnete zivile Kräfte im Einsatz. In ihrem Urteil folgte Richterin Franziska Braun dem Antrag des Staatsanwalts.
Von einer verminderten Schuldfähigkeit oder einer Spontantat könne keine Rede sein, vielmehr sei der Angeklagte planvoll vorgegangen und habe die Polizei vier Stunden in Atem gehalten.