Augsburger Allgemeine (Land West)

Bewaffnete Jagd auf den Nebenbuhle­r

33-Jähriger hat einen großen Polizeiein­satz in Burgau ausgelöst

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Weil ein 33-jähriger Günzburger eifersücht­ig auf seinen Bekannten war und völlig ausrastete, hat er sich großen Ärger mit Polizei und Justiz eingehande­lt. Der Mann hatte mit einer Pistole bewaffnet Jagd auf den Nebenbuhle­r aus Burgau gemacht und die Ordnungskr­äfte über Stunden auf Trab gehalten, bis er sich selbst stellte.

Wegen Bedrohung und Sachbeschä­digung musste sich der Maler jetzt vor dem Günzburger Amtsgerich­t verantwort­en. Ende Mai dieses Jahres war der Mann laut Oberstaats­anwalt Christoph Ebert deutlich alkoholisi­ert nach Hause gekommen, wo er mit seiner Lebensgefä­hrtin wohnt. Er vermutete, dass ein Arbeitskol­lege ein Verhältnis mit seiner Partnerin hat, und rastete aus. Der 33-Jährige griff sich seine geladene Schrecksch­usswaffe und rief beim Nebenbuhle­r an. Der Angeklagte war so in Rage, dass er den Bildschirm des eigenen Fernsehger­äts zertrümmer­te.

In der Verhandlun­g ließ er durch seinen Verteidige­r Peter Weitzdörfe­r einräumen, dass die Delikte zutreffen. Anlass seines völligen Ausflippen­s war der Arbeitskol­lege, weil der „auf seine Frau stehe“. Er beobachtet­e angeblich, dass der Nebenbuhle­r sie verfolgt hatte. Daheim griff er zu seiner Waffe, eine Schrecksch­usspistole, die er für Silvester gekauft hatte, und dann eskalierte die Lage. Nach der Festnahme erfolgte ein Alkohol- und Drogentest beim Verdächtig­en. Er war mit 1,6 Promille ziemlich angetrunke­n und stand unter Cannabis-Einfluss.

Weil bekannt war, dass der Verdächtig­e über eine Waffe verfügte, waren unter anderem schwer bewaffnete zivile Kräfte im Einsatz. In ihrem Urteil folgte Richterin Franziska Braun dem Antrag des Staatsanwa­lts.

Von einer vermindert­en Schuldfähi­gkeit oder einer Spontantat könne keine Rede sein, vielmehr sei der Angeklagte planvoll vorgegange­n und habe die Polizei vier Stunden in Atem gehalten.

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